Betrug im Gesundheitswesen
Bundesregierung hält Schadenshöhe bei fehlerhaften Krankenhausabrechnungen für überschätzt
Regierung betont, in der Regel würden alle Krankenhausrechnungen von den Krankenkassen im Hinblick auf Auffälligkeiten oder Verdachtsmomente vorgeprüft
(09.06.11) - Die Bundesregierung hält Schadensschätzungen infolge fehlerhafter Krankenhausabrechnungen für problematisch. Der über eine lineare Hochrechnung der Ergebnisse von beanstandeten Krankenhausrechnungen auf alle Krankenhausfälle ermittelte Schaden für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dürfte "überschätzt werden", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5742) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5646).
Die Abgeordneten hatten unter Verweis auf entsprechende Medienmeldungen einen Schaden von 600 Millionen Euro bis 1,5 Milliarden Euro zugrunde gelegt. Die Regierung betont, in der Regel würden alle Krankenhausrechnungen von den Krankenkassen im Hinblick auf Auffälligkeiten oder Verdachtsmomente vorgeprüft und führten "in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht zu einer Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)". Aufgrund der Vorprüfung sei davon auszugehen, dass die Fehlerhäufigkeit bei den vom MDK geprüften Rechnungen deutlich größer ist als bei den ungeprüften Rechnungen, heißt es in der Antwort weiter.
Die Regierung erläutert, nach verschiedenen Quellen könne von einer jährlichen Prüfquote durch MDK von zehn bis zwölf Prozent der stationären Behandlungsfälle ausgegangen werden. Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes habe sich der Anteil der als falsch festgestellten Krankenhausabrechnungen an den geprüften Abrechnungen in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: 34,8 Prozent im Jahr 2006, 35,4 Prozent im Jahr 2007, 39,2 Prozent im Jahr 2008 und 42,6 Prozent im Jahr 2009. Für das Jahr 2010 liege mit einer Falschabrechnungsquote von 44,2 Prozent nur ein vorläufiger Wert vor. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.