Probleme elektronischer Anwaltspostfächer


Einführung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA)
Die Bundesregierung verweist nun darauf, dass nach der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) Inhaber eines beA ohnehin nicht vor dem 1. Januar 2018 verpflichtet seien, diese zu nutzen



Die Deutsche Bundesregierung sieht keine gravierenden Probleme im Zusammenhang mit der Einführung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA). Dies geht aus ihrer Antwort (18/9994) auf eine Kleine Anfrage (18/9862) der Grünen hervor. Diese Postfächer für den elektronischen Rechtsverkehr sollten dem Antrag zufolge am 29. September 2016 in Betrieb genommen werden. Durch zwei Eilbeschlüsse des Anwaltsgerichtshofs Berlin sei aber der für ihre Einrichtung zuständigen Bundesrechtsanwaltskammer untersagt worden, die Postfächer ohne die ausdrückliche Zustimmung der Antragsteller empfangsbereit einzurichten.

Die Bundesregierung verweist nun darauf, dass nach der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV) Inhaber eines beA ohnehin nicht vor dem 1. Januar 2018 verpflichtet seien, diese zu nutzen. Weiter führt sie aus, dass der Gesetzgeber die Einrichtung solcher Postfächer der Bundesrechtsanwaltskammer als Selbstverwaltungsangelegenheit übertragen habe.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führe insoweit nur eine Rechtsaufsicht. Es habe "bisher keinen Anlass für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten" gegeben. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.10.16
Home & Newsletterlauf: 09.11.16


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