Transparente Gesetzgebung
Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Inhalt eines Gesetzentwurfes
Parlamentarische Kontrolle sei "politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle
Die Deutsche Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" getroffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14275) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13762), in der nach Einflussnahme von Interessensvertretern auf den Regierungsentwurf eines Drittes Waffenrechtsänderungsgesetzes gefragt wurde. Hierdurch solle "die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", heißt es in der Antwort weiter.
Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.
Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es "weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar" sei, Informationen und Daten etwa zu Veranstaltungen, Sitzungen und Terminen nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei "politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 08.12.19
Newsletterlauf: 10.02.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.