Qualitätskontrolle der Gesetzgebung
Staatsminister von Klaeden: Bessere Rechtsetzung auch Kernelement der europäischen Politik
Verbesserte Möglichkeiten der Betroffenen, ihre Erfahrungen in die Gesetzgebung einzubringen
(14.10.10) - Mit ihrer Mitteilung zur "intelligenten Rechtsetzung" (smart regulation) schlägt die Europäische Kommission einen neuen Ansatz für die Qualitätskontrolle der Gesetzgebung von Kommission, Parlament, Rat und Mitgliedstaaten vor:
Um die Belastungen aus EU-Recht möglichst gering zu halten, sollen künftig die gesamten Auswirkungen einer Regelung - vom Entwurf bis hin zu ihrer Evaluierung und möglichen Änderung - systematisch untersucht und durch öffentliche Konsultationen begleitet werden.
Hierzu erklärte Staatsminister Eckart von Klaeden:
"Bessere Rechtsetzung muss im Interesse der Betroffenen Kernelement der Gesetzgebung sein - auf europäischer wie auf nationaler Ebene. Daher begrüße ich, dass Kommissionspräsident Barroso die Zuständigkeit für "intelligente Rechtsetzung" in seinen Verantwortungsbereich gezogen hat und so das Thema zur Chefsache macht. Hoffnungsvoll stimmt mich auch der neue inhaltliche Ansatz der europäischen Kommission zur "intelligenten Rechtsetzung".
Die Stärkung der Folgenabschätzungen auf EU-Ebene, die verbesserten Möglichkeiten der Betroffenen, ihre Erfahrungen in die Gesetzgebung einzubringen, und die Evaluierung bestehender Rechtsakte werden dazu beitragen, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltung so weit wie möglich von Bürokratie zu entlasten. Schlankere und besser aufeinander abgestimmte EU-Vorgaben erleichtern außerdem die effiziente Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung wird die Kommission nachdrücklich dabei unterstützen, ihre neue Strategie rasch in die Tat umzusetzen."
Weitere Informationen zum Programm der Kommission sowie zum Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung der Bundesregierung finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/governance/better_regulation/index_de.htm
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.