Datenschutz für Arbeitnehmer


Personenbezogene Daten und Entscheidung über die Begründung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses
Zulässigkeit der Erhebung setzt voraus, "dass sie nach Art und Ausmaß in Anbetracht der verfolgten Zwecke angemessen ist"

(15.05.14) - Arbeitgeber dürfen gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten von Bewerbern oder Beschäftigten erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses nötig ist. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1122) auf eine Kleine Anfrage (18/923) der Fraktion Die Linke.

Die Zulässigkeit dieser Erhebung setzt voraus, "dass sie nach Art und Ausmaß in Anbetracht der verfolgten Zwecke angemessen ist". Dies gelte auch für die Erhebung von Daten in sozialen Netzwerken und Internetforen, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundesregierung bekräftigt darin ihr Ziel, die derzeit laufenden Verhandlungen über eine Datenschutz-Grundverordnung auf EU-Ebene voranzutreiben. Sollte mit einem Abschluss der Verhandlungen nicht in angemessener Zeit gerechnet werden können, werde zunächst eine nationale Regelung zum Beschäftigtendatenschutz geschaffen, kündigte die Regierung an. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen