Werbeausgaben der Tabakindustrie


Tabakwerbeverbot: Deutschland haben sich die Werbeausgaben der Tabakindustrie durch das Werbeverbot in Printmedien und im Internet in legale Marketingbereiche, insbesondere Promotionsmaßnahmen, verlagert
Vertragsparteien sind nach dem Tabakrahmenübereinkommen zudem dazu verpflichtet, die Offenlegung der Werbeausgaben der Tabakindustrie zu gewährleisten


(16.01.13) - Nach Auskunft der Bundesregierung hat sich Deutschland mit der Unterzeichnung der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO Framework Convention on Tobacco) im Jahr 2003 (Inkrafttreten 2005) lediglich zur Umsetzung der Regelungen des Abkommens selbst verpflichtet. In ihrer Antwort (17/11631) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11408) führt die Bundesregierung aus, dass es sich hingegen bei den Leitlinien nur um Handlungsoptionen handele, die rechtlich nicht bindend seien.

"Als Mindestanforderung sieht die Tabakrahmenkonvention vor, dass jede Vertragspartei in Übereinstimmung mit den nationalen verfassungsrechtlichen Vorgaben die Tabakwerbung, die Förderung des Tabakverkaufs und das Tabaksponsoring medienspezifisch einschränkt", schreibt die Bundesregierung.

Dies sei in Deutschland unter anderem durch das Verbot der Werbung im Fernsehen, Hörfunk und in den Diensten der Informationsgesellschaft einschließlich dem Internet, sowie durch das Verbot des Sponsorings von grenzüberschreitenden Veranstaltungen und das grundsätzliche Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse in der Presse erfolgt.

Der Bundesregierung zufolge sind die Vertragsparteien nach dem Tabakrahmenübereinkommen zudem dazu verpflichtet, die Offenlegung der Werbeausgaben der Tabakindustrie zu gewährleisten. In Deutschland sei im Jahr 2005 zwischen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und dem damaligen Verband der Cigarettenindustrie (vdc) eine Vereinbarung geschlossen worden, nach der die Aufwendungen der Tabakindustrie in Deutschland in der Tabakwerbung nach Werbeträgern gegliedert ab dem Jahr 2005 jährlich mitgeteilt würden.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, haben sich nach dem Inkrafttreten des Tabakwerbeverbotes mit grenzüberschreitender Wirkung im Jahr 2006 die Werbeausgaben der Tabakindustrie in Deutschland durch das Werbeverbot in Printmedien und im Internet in legale Marketingbereiche, insbesondere Promotionsmaßnahmen, verlagert. "Sie sind nach den Angaben der Tabakindustrie ab dem Jahr 2005 zunächst gesunken und ab dem Jahr 2007 insgesamt wieder angestiegen", schreibt die Bundesregierung. Im Jahr 2010 hätten die Werbeausgaben mit insgesamt rund 199 Millionen Euro knapp 17 Millionen Euro über den Ausgaben im Jahr 2005 gelegen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen