Cum/Ex-Volumen zwei Milliarden Euro


Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Gestaltungsvarianten von Cum/Ex-Geschäften vor, die nicht auf Leerverkäufen beruhen
Finanzmarkt-Compliance: Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht




Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Zusammenhang mit den Cum/Ex-Gestaltungen rund um den Dividendenstichtag 1.268 Erstattungsanträge von 85 Antragstellern mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1,898 Milliarden Euro den zuständigen Stellen der Länder und den Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt. Dort würden die weiteren Ermittlungen wegen Cum/Ex-Verdachts vorgenommen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/4397) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3802).

Aktiengeschäfte um den Dividendenstichtag würden im besonderen Fokus der Finanzverwaltung stehen, erklärt die Regierung. Seit einer Gesetzesänderung sei jedoch die Gefahr der Erstattung zuvor nicht abgeführter Kapitalertragsteuer beseitigt. "Durch die Finanzbehörden in Bund und Ländern wurden keine Fallgestaltungen berichtet, die nach der Systemumstellung eine mehrfache Erstattung der Kapitalertragsteuer zum Gegenstand haben", erklärt die Bundesregierung. (Deutscher Bundestag: ra)
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.10.18
Newsletterlauf: 16.11.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

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