Maßnahmen zur Überwachung von Telekommunikation
Die Bundesregierung informiert über Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen
ETSI in erster Linie für die Normung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie innerhalb Europas zuständig
(17.12.12) - Das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) ist laut Bundesregierung 1988 gegründet worden und übernimmt Aufgaben im Bereich der technischen Normung in Europa. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11239) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10944) schreibt, ist ETSI in erster Linie für die Normung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie innerhalb Europas zuständig. ETSI arbeite darüber hinaus jedoch auch mit anderen Normungsorganisationen aus anderen Ländern zusammen, um eine "globale Harmonisierung der Normen" zu erreichen.
Mit der Entwicklung von Standards, die die technische Umsetzung gesetzlich vorgesehener Maßnahmen zur Überwachung von Telekommunikation betreffen, befasst sich der Antwort zufolge bei ETSI das "Technical Committee Lawful Interception" (TC LI). An deutschen Bundesbehörden nehmen laut Vorlage die Bundesnetzagentur seit 1997 an ETSI TC LI teil sowie seit 2003 das Bundesamt für Verfassungsschutz und seit 2009 das Zollkriminalamt.
Darüber hinaus haben nach Kenntnis der Bundesregierung auch Polizei- und Verfassungsschutzämter verschiedener Länder teilgenommen, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.