Speicherung personenbezogener Daten


Fraktion Die Linke hinterfragt den Umgang von Versicherungskonzernen mit sensiblen Kundendaten
BfDI musste mehrfach massive datenschutzrechtliche Bedenken unter anderem gegen das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft thematisieren


(19.12.12) - Der "Umgang von Versicherungskonzernen mit sensiblen Kundendaten" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (17/11342) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11122). Danach gibt es zur Frage, welche Daten ihrer Versicherungsnehmer – neben den zur Aufnahme notwendigen – die Versicherungskonzerne wie speichern dürfen, keine spezielle versicherungsaufsichtsrechtliche Regelung. Für die Speicherung personenbezogener Daten gelte das Bundesdatenschutzgesetz, schreibt die Regierung weiter

Die Linke hatte u.a. vorbemerkt
"In seinem 23. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz für die Jahre 2009 und 2010 stellte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einmal mehr fest, dass 'die Verbesserung des Datenschutzes bei Versicherungsunternehmen […] nur langsam voran' kommt. Bereits mehrfach musste der BfDI massive datenschutzrechtliche Bedenken unter anderem gegen das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft, das der Risikoprüfung und Aufdeckung bzw. Verhinderung von Versicherungsbetrug dient, thematisieren (vgl. hierzu 22. Tätigkeitsbericht Nummer 4.4.7 und 23. Tätigkeitsbericht Nummer 10.7).

Der HIS-Neukonzeption, deren Beratungen zwischen den dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und den Datenschutzaufsichtsbehörden bei Redaktionsschluss des 23. Tätigkeitsberichtes noch nicht abgeschlossen waren, hätten die Datenschutzaufsichtsbehörden nach Darstellung des BfDI nicht zustimmen können und Nachbesserungen gefordert sowie wesentliche datenschutzrechtliche Anforderungen formuliert (vgl. 23. Tätigkeitsbericht, S. 117)."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen