Grüne wollen stärkeren Abbau der Bürokratie
Grüne wollen Sonderregelungen wie die ermäßigte Umsatzsteuer auf Hotelübernachtungskosten abgeschafft wissen
Die von der Deutschen Bundesregierung im Dezember 2014 vorgelegten 21 Punkte zum Bürokratieabbau werden kritisiert
(13.05.15) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für einen gezielten Abbau der Bürokratie aus. In einem Antrag (18/4693) fordert die Fraktion, die Bundesregierung solle sich verbindliche und überprüfbare Bürokratieabbauziele setzen. Außerdem solle der bisher beim Bundeskanzleramt angesiedelte Nationale Normenkontrollrat in Zukunft nicht nur Gesetze, sondern auch Rechtsverordnungen bewerten. Zur Stärkung der Unabhängigkeit des Gremiums wird die Ankoppelung an den Deutschen Bundestag vorgeschlagen.
Die Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrats würden dann auch nicht mehr von der Bundesregierung ernannt, sondern vom Deutschen Bundestag gewählt werden. Vereinfachungen fordern die Abgeordneten bei der Erhebung der Umsatzsteuer. So sollen Sonderregelungen wie die ermäßigte Umsatzsteuer auf Hotelübernachtungskosten abgeschafft werden.
Die von der Bundesregierung im Dezember 2014 vorgelegten 21 Punkte zum Bürokratieabbau werden kritisiert. Anstoß nimmt die Fraktion an der Vorgabe, dass für jeden neuen bürokratischen Aufwand Erfüllungsaufwand an anderer Stelle gesenkt werden soll: "Letztlich bedeutet diese Zielsetzung, dass der aktuelle Bürokratieaufwand als angemessen erachtet wird und die Große Koalition Stillstand als Fortschritt verkaufen will." Eine Mehrbelastung der Bürger und Unternehmen im zweistelligen Milliardenbereich sei damit vorprogrammiert, warnen die Abgeordneten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.