Keine internen Wirtschaftsprüfungen


Bilanz des Lkw-Mautbetriebes in Deutschland
Für die beiden Maut-Schiedsverfahren sind der Vorlage zufolge in den Jahren 2004 bis 2018 Kosten für den Bund in Höhe von 253,6 Millionen Euro angefallen



In Bezug auf die Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen bei der Pkw-Maut und der Lkw-Maut haben das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und seine nachgeordneten Behörden seit 2013 keine internen Wirtschaftsprüfungen durchgeführt. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/6627) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6237) hervor. Die Notwendigkeit des Bedarfs werde vor der Ausschreibung einer Beratungsleistung standardmäßig überprüft, heißt es in der Antwort. Der Zuschlag werde vergaberechtskonform auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Zur Beantwortung der Frage, welche externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen die Bundesregierung seit 2013 im Zusammenhang mit der Lkw-Maut an externe Auftragnehmer, Sachverständige oder Berater vergeben hat, verweist die Regierung auf eine frühere Antwort (19/2488). Darin heißt es, die Bundesregierung berichte dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich über die Zahlungen an externe Berater oberhalb von 50.000 Euro in einer ressortübergreifenden Gesamtschau. Für die beiden Maut-Schiedsverfahren sind der Vorlage zufolge in den Jahren 2004 bis 2018 Kosten für den Bund in Höhe von 253,6 Millionen Euro angefallen.

Derzeit seien keine Vergaben für externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Zusammenhang mit der Lkw-Maut in Vorbereitung oder ausgeschrieben, teilt die Regierung weiter mit. "Seit dem 1. September 2018 wurden in Abstimmung mit dem Bundesamt für Güterverkehr keine Beraterverträge bei der Toll Collect GmbH verlängert", heißt es in der Antwort.

In der Vergangenheit sei ein Auftrag vergaberechtskonform als sogenanntes In-House-Geschäft ohne öffentliche Ausschreibung vergeben worden. Alle übrigen Aufträge oberhalb des EU-Schwellenwertes seien in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben worden, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 20.03.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen