Gefährdung der öffentlichen Sicherheit


Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden
Die Linke will wissen: In welchem Ausmaß tauschen deutsche Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten mit ausländischen Sicherheitsbehörden, insbesondere mit jenen autoritär regierter Staaten, aus?


(20.12.12) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) führt nach Angaben der Bundesregierung keine Gesamtstatistik zur Zahl der Personen, über die Daten an Sicherheitsbehörden ausländischer Staaten übermittelt wurden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/11296) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11086) zur "Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden" weiter schreibt, werden die ausländischen Partnerdienste bei Datenübermittlungen "immer schriftlich verpflichtet, dem BfV grundsätzlich Rechenschaft über die Verwendung der Daten abzugeben und nachzufragen, bevor eine Weitergabe von personenbezogenen BfV-Erkenntnissen an andere Stellen erfolgt".

In ihren Vorbemerkungen schreibt die Fraktion Die Linke:
"Die Weitergabe personenbezogener Daten an Sicherheitsbehörden autoritärer Regime ist unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten stets ein problematischer Vorgang. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in mehreren Sicherheitsabkommen mit ausländischen Staaten zu einem solchen Informationsaustausch verpflichtet. Als Anlass für eine Datenübermittlung enthalten einige der Abkommen äußerst vage Begriffe wie etwa 'Gefährdung der öffentlichen Sicherheit'. Dieser Begriff ist nicht definiert. Die Fragesteller gehen davon aus, dass er von autoritären Regimen wesentlich strenger gefasst wird als etwa von der Bundesregierung.

Die Fragesteller wollen erfassen, in welchem Ausmaß deutsche Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten mit ausländischen Sicherheitsbehörden, insbesondere mit jenen autoritär regierter Staaten, austauschen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen