Gesundheitsbehandlungen im EU-Ausland
Regierung für Freizügigkeit bei Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen in der EU
Haltung der Deutschen Bundesregierung bei den Verhandlungen des Europäischen Rates über eine Richtlinie zu den Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
(07.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung setzt sich nach eigener Darstellung dafür ein, dass Patienten im Rahmen des Freizügigkeitsrechts grundsätzlich berechtigt sein sollen, Gesundheitsbehandlungen im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen.
Anreize zur Nutzung solcher Angebote sollten hingegen nicht gesetzt werden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/4113) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3792) zur Haltung der Regierung bei den Verhandlungen des Europäischen Rates über eine Richtlinie zu den Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.
Weiter heißt es, die Bundesregierung unterstütze den Vorschlag, dass die Richtlinie nicht im Ergebnis darauf hinauslaufen dürfe, Patienten zur Inanspruchnahme grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung zu ermutigen.
Die Regierung betont, sie setze sich dafür ein, dass national getroffene ethische Wertentscheidungen, etwa im Bereich der Fortpflanzungsmedizin, "uneingeschränkt beachtet werden müssen".
So sollten EU-Staaten gehalten sein, "nur die Kosten für solche Behandlungen zu übernehmen, die im inländischen Leistungskatalog vorgesehen sind". Ferner solle der Zugang zu den Transplantationsprogrammen und die Zuteilung von Spenderorganen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.