Kommissionsvorschläge aufgegriffen


Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zum wettbewerblichen Marktdesign für die Energiewende 2015
Mit dem EEG 2014 sei die Kostendynamik bei der EEG-Umlage durchbrochen worden



Die Deutsche Bundesregierung hat in mehreren Gesetzesvorhaben Vorschläge der Monopolkommission aufgegriffen. Sie nennt in ihrer als Unterrichtung (18/9870) vorgelegten Stellungnahme zum Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zum wettbewerblichen Marktdesign für die Energiewende 2015 (18/6432) unter anderem das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes, die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und die Novellierung der Anreizregulierung. Ausdrücklich stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Kommission zu, "dass das Ziel der Verwirklichung eines europäischen Binnenmarktes für Strom und Gas weiter vorangetrieben werden soll".

Auf den Hinweis der Monopolkommission auf die in den letzten Jahren stark gestiegene Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz entgegnet die Bundesregierung, mit dem EEG 2014 sei die Kostendynamik bei der EEG-Umlage durchbrochen worden: "Dies wurde durch eine Konzentration auf kostengünstige Technologien, den Abbau von Überförderungen und eine Begrenzung der Besonderen Ausgleichsregelungen erreicht. Die Schlussfolgerung der Monopolkommission, dass eine Energiewende nach deutschem Vorbild mit hohen Kosten verbunden ist, übersieht die Tatsache, dass ein Großteil dieser Kosten für relativ teure Bestandsanlagen aufgebracht wird."

Der Vorschlag der Monopolkommission, die Förderung der erneuerbaren Energien auf eine technologieneutrale Mengensteuerung umzustellen, wird von der Bundesregierung abgelehnt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.10.16
Home & Newsletterlauf: 21.11.16


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