Kommissionsvorschläge aufgegriffen
Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zum wettbewerblichen Marktdesign für die Energiewende 2015
Mit dem EEG 2014 sei die Kostendynamik bei der EEG-Umlage durchbrochen worden
Die Deutsche Bundesregierung hat in mehreren Gesetzesvorhaben Vorschläge der Monopolkommission aufgegriffen. Sie nennt in ihrer als Unterrichtung (18/9870) vorgelegten Stellungnahme zum Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zum wettbewerblichen Marktdesign für die Energiewende 2015 (18/6432) unter anderem das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes, die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und die Novellierung der Anreizregulierung. Ausdrücklich stimmt die Bundesregierung der Auffassung der Kommission zu, "dass das Ziel der Verwirklichung eines europäischen Binnenmarktes für Strom und Gas weiter vorangetrieben werden soll".
Auf den Hinweis der Monopolkommission auf die in den letzten Jahren stark gestiegene Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz entgegnet die Bundesregierung, mit dem EEG 2014 sei die Kostendynamik bei der EEG-Umlage durchbrochen worden: "Dies wurde durch eine Konzentration auf kostengünstige Technologien, den Abbau von Überförderungen und eine Begrenzung der Besonderen Ausgleichsregelungen erreicht. Die Schlussfolgerung der Monopolkommission, dass eine Energiewende nach deutschem Vorbild mit hohen Kosten verbunden ist, übersieht die Tatsache, dass ein Großteil dieser Kosten für relativ teure Bestandsanlagen aufgebracht wird."
Der Vorschlag der Monopolkommission, die Förderung der erneuerbaren Energien auf eine technologieneutrale Mengensteuerung umzustellen, wird von der Bundesregierung abgelehnt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.10.16
Home & Newsletterlauf: 21.11.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Rechtsposition von Hinweisgebern
Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode hat im Rechtsausschuss eine Anhörung zum Schutz von sogenannten Whistleblowern, die auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden hinweisen, stattgefunden. Dabei ging es diesmal nicht nur um den Inhalt der Neuregelung, sondern auch um das dafür geplante Gesetzgebungsverfahren.
-
Union fordert mehr Einsatz beim Data Act
Auf einen stärkeren und abgestimmteren Einsatz bei den Verhandlungen zum Data Act dringt die CDU/CSU-Fraktion (20/6181) in einem Antrag. Im Antrag fordert die Union, die Bundesregierung solle sich stärker dafür einsetzen, dass mit dem Data Act "eine weltweit wettbewerbsfähige europäische und deutsche Datenwirtschaft" ermöglicht werde.
-
Hub für neue KI-Entwicklungen
Der Digitalausschuss des Bundestags hat in einer öffentlichen Sitzung über den Stand der Verhandlungen zur gesetzlichen Regulierung von generativer Künstlicher Intelligenz (KI) auf EU-Ebene debattiert. Die Verhandlungen für einen europäischen Rechtsrahmen für KI sollen in diesem Jahr in die entscheidende Phase treten. Dass unter der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft eher ein formales Trilogverfahren starte und die Triloge in der Substanz erst in die spanische Ratspräsidentschaft fallen könnten, berichtete Klaus Meyer-Cabri vom Bundesjustizministerium dem Ausschuss.
-
Skandal: Wegfallen der Bußgeldregelung
Der Großteil der befragten Sachverständigen begrüßt die im Gesetzentwurf (20/5664) der Bundesregierung geplante Einführung einer "vierten Stufe" bei der Ausgleichsabgabe. Das Wegfallen der Bußgeldregelung für "Null-Beschäftiger" wiederum kritisierten einige Experten. Dies ging aus einer Anhörung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts hervor, die im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfand.
-
Rechtsbriefing "Libra" der juris GmbH
Die Deutsche Bundesregierung plant aktuell nicht, den Bundesanteil an der juris GmbH zu verkaufen. Dies werde nach Abschluss eines laufenden "Entflechtungsprozesses" erneut zu prüfen sein, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/6057) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (29/5453).