Keine zusätzlichen Kontrollen an Schweizer Grenze


Deutsche Bundesregierung: Zollkontrollen seien primär auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgerichtet
Informationen über Steuerhinterzieher: Nicht vorgesehen, die Grenzkontrollen zur Schweiz zu intensivieren


(23.04.10) - Die Deutsche Bundesregierung will keine rechtliche Grundlage für weitere Ankäufe von Datenträgern mit Informationen über Steuerhinterzieher schaffen. In einer Antwort (17/1334) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1103) heißt es, bisher habe kein Gericht die Auffassung vertreten, Ankäufe auf Basis der derzeit bestehenden Rechtsgrundlagen seien rechtswidrig.

Auch ist nicht vorgesehen, die Grenzkontrollen zur Schweiz zu intensivieren. Zollkontrollen seien primär auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgerichtet. Daher "werden aufgrund aktueller Steueraffären keine gezielten zusätzlichen Kontrollen durchgeführt", schreibt die Regierung.

Es werde auch nicht angestrebt, Rechtsgrundlagen für den Einsatz offener optisch-technischer Mittel zu schaffen. Sollten Zollbeamte bei Kontrollen Erkenntnisse zur Steuervermeidung erlangen, würden diese an die zuständigen Landesfinanzverwaltungen weitergeleitet.

Zur Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung schreibt die Regierung, aus fiskalpolitischer Sicht sei diese in Paragraf 371 der Abgabenordnung geregelte Strafbefreiung ein Instrument zur "Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen".

Damit könne sich der Fiskus eine andernfalls künftig unentdeckt bleibende Steuerquelle erschließen. In der Regelung komme aber auch das strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck, dass eine tätige Reue, mit der die Wirkungen einer Tat rückgängig gemacht würden, dem Täter zugute kommen solle. Änderungen des Paragrafen 371 der Abgabenordnung müssten daher sowohl auf die fiskalpolitischen als auch die kriminalpolitischen Belange abgestimmt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen