Gefährliche Stoffe in Elektrogeräten


Die ElektroStoffV hat zum Ziel, den Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren
In der Verordnung der Bundesregierung heißt es zur Erklärung, die Anhänge III und IV der RoHS-Richtlinie gewährten zeitlich befristete Ausnahmen von den Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke

(23.06.14) - Die Deutsche Bundesregierung ändert die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV), die in Deutschland die EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) umsetzt. Eine entsprechende Verordnung (18/1471) war notwendig geworden, nachdem die Europäische Kommission im Oktober vergangenen Jahres 16 delegierte Richtlinien zur Änderung der Anhänge III und IV beschlossen hatte. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht verstreicht am 16. Juli 2014.

Die ElektroStoffV hat zum Ziel, den Schadstoffgehalt in Elektro- und Elektronikgeräten zu reduzieren und damit einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu leisten. Sie beschränkt daher unter anderem die Verwendung von Cadmium, Blei und Quecksilber in Elektrogeräten sowie Kabeln und Ersatzteilen.

In der Verordnung der Bundesregierung heißt es zur Erklärung, die Anhänge III und IV der RoHS-Richtlinie gewährten zeitlich befristete Ausnahmen von den Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke. Die 16 delegierten Richtlinien würden neue Ausnahmen gewähren, insbesondere für medizinische Geräte sowie Kontroll- und Überwachungsinstrumente, und bestehende Beschränkungen an den Stand der Technik anpassen.

Der Bundesrat habe, schreibt die Bundesregierung weiter, im Verordnungsgebungsverfahren zur ElektroStoffV einen Entschließungsantrag im Zusammenhang mit möglichen Produktrückrufen gestellt und bittet um entsprechende Berücksichtigung bei einer Änderung der Verordnung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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