Prüfung von Holzimporten


Bekämpfung des Handels von illegal geschlagenem Holz
Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz beruht auf der im Jahr 2013 in nationales Recht umgesetzten EU-Holzhandelsverordnung



Im Jahr 2015 wurden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 154 Unternehmen geprüft, die Holz nach Deutschland importieren, und insgesamt 198 Prüfungen auf Grundlage der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) durchgeführt. Das geht aus einer Antwort der Deutscher Bundesregierung (18/8203) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7982) hervor, die die Bekämpfung des Handels von illegal geschlagenem Holz thematisiert.

Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass im vergangenen Jahr 193 Verstöße festgestellt worden seien, von denen sich 127 auf die Registrierungspflicht nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) bezogen hätten. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz beruht auf der im Jahr 2013 in nationales Recht umgesetzten EU-Holzhandelsverordnung. Die festgestellten Verstöße betrafen fehlende Informationen und Mängel im Risikobewertungs- beziehungsweise Risikominderungsverfahren.

In einigen Fällen seien Abweichungen bei der Deklaration der Holzarten festgestellt worden. Bei keinem der Verstöße sei ein Straftatbestand erfüllt worden. Nach Ansicht der Bundesregierung bestehe durch die noch uneinheitliche Umsetzung der EUTR innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten die Gefahr einer Verlagerung von Importströmen bestimmter Holzprodukte.

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 24.06.16


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