Weniger Bürokratie für Unternehmen


Bürokratieentlastungsgesetz: Die Deutsche Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen Belastungen befreien
Die Bundesregierung hatte am 22. Juni ein neues Arbeitsprogramm beschlossen. Es hat den Titel "Bessere Rechtsetzung 2016"



Was tun, damit Unternehmen sich besser um ihre Kernaufgaben kümmern können? Dieser Frage hat sich die Bundesregierung mit dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz erneut angenommen. Rund 3,6 Millionen kleine und mittlere Unternehmen profitieren davon. Sie sparen künftig 360 Millionen Euro. Die Bundesregierung will kleine und mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen Belastungen befreien. Sie sollen sich mehr mit ihren Geschäften, Innovationen, Arbeitsplätzen und Ausbildung beschäftigen können. Das Kabinett hat deshalb das zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen.

Kürzere Aufbewahrungsfristen, weniger Belege
Damit entlastet die Bundesregierung die Wirtschaft um rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Allein durch kürzere steuerliche Aufbewahrungsfristen von Lieferscheinen gibt es eine Entlastung von 227 Millionen Euro. Weitere 43 Millionen Euro kommen durch höhere Pauschalierungsgrenzen zusammen. Sie steigen von 150 Euro auf 200 Euro für Rechnungen über Kleinbeträge. Die Unterlagen zur Abrechnung von pflegerischen Leistungen können künftig in elektronischer Form sicher übermittelt werden. Belege in Papierform sollen hierdurch vollständig entfallen. Das entlastet die betroffenen Unternehmen um 12,4 Millionen Euro.

Unternehmen dauerhaft entlasten
Bürokratische Lasten für Unternehmen zu reduzieren und Rechtssetzungsprozesse zu verbessern - das ist ein dauerhaftes Anliegen der Bundesregierung. Deswegen hat sie in den vergangenen zwei Jahren wichtige Vorhaben zum Abbau bürokratischer Belastungen vorangetrieben. Hierzu zählen insbesondere das Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2014" sowie die Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft vom Dezember 2014. Große Teile der darin enthaltenen Punkte sind bereits umgesetzt oder auf dem Weg der Umsetzung.

Die Bundesregierung hatte am 22. Juni ein neues Arbeitsprogramm beschlossen. Es hat den Titel "Bessere Rechtsetzung 2016". Das Arbeitsprogramm soll die mit dem Bürokratieentlastungsgesetz von 2015 erreichten Entlastungen der Wirtschaft fortführen. Das entspricht auch der Bürokratiebremse, eine Selbstverpflichtung der Bundesregierung,

Der Grundgedanke des sogenannten "One in, one out"-Ansatzes ist einfach. Führt ein Bundesministerium eine neue Regelung ein, welche die Wirtschaft belastet, muss es an anderer Stelle Belastungen abbauen. Es gilt der Grundsatz "eins rein, eins raus".

Das zweite Bürokratieentlastungsgesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 28.09.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen