Verordnung zur RoHS-Richtlinie
Umwelt & Compliance: Deutsche Bundesregierung legt neue Verordnung für Elektro- und Elektronikgeräte vor
Handel darf in Zukunft auch im Verdachtsfall keine Geräte mehr verkaufen, die den EU-Verordnungen nicht genügen
(29.01.13) - Elektro- und Elektronikgeräten sollen in Zukunft weniger gefährliche Stoffe enthalten und umweltgerechter entsorgt und verwertet werden. Dazu hat die Bundesregierung eine Verordnung (17/11836) vorgelegt, mit der die sogenannte RoHS-Richtlinie (Restriction-of-Hazardous-Substances) des Europäischen Parlaments und des Rates (2011/65/EU) in nationales Recht umgesetzt werden soll.
Die Verordnung sieht vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte bestimmte gefährliche Stoffe nicht mehr enthalten dürfen und die Geräte nach entsprechenden EU-Regeln gekennzeichnet werden müssen. Dabei wird auch der Handel miteinbezogen, der in Zukunft auch im Verdachtsfall keine Geräte mehr verkaufen darf, die den EU-Verordnungen nicht genügen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis
Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).
-
Übererfüllung von EU-Rechtsakten
Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.
-
Werbung der Deutschen Bahn AG
Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).
-
Beschränkung der Laienverteidigung
Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.
-
Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig
Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.