Beteiligung von Lebensversicherungskunden
Bundesregierung äußert sich zu Bewertungsreserven und Überschüssen einer Lebensversicherung
Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass aus einer Lebensversicherung ausscheidende Versicherungsnehmer auch an den stillen Reserven des Versicherungsunternehmens zu beteiligen seien
(23.05.12) - Ob Versicherte an Bewertungsreserven und Überschüssen einer Lebensversicherung angemessen beteiligt wurden, hängt nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung immer von den Umständen des Einzelfalls ab. In einer Antwort der Bundesregierung (17/9327) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9237) heißt es zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber habe versucht, die Interessen der betroffenen Versicherungsnehmer in Einklang zu bringen. Das Gericht hatte entschieden, dass aus einer Lebensversicherung ausscheidende Versicherungsnehmer auch an den stillen Reserven des Versicherungsunternehmens zu beteiligen seien.
Bei der Gesetzgebung seien gegensätzliche Interessen zu berücksichtigen gewesen: "Ausscheidende Versicherungsnehmer haben ein Interesse an einer möglichst hohen Beteiligung an den Bewertungsreserven. In der Versichertengemeinschaft verbleibende Versicherungsnehmer haben ein Interesse daran, dass die Bewertungsreserven möglichst umfassend erhalten bleiben, denn die Bewertungsreserven sichern auch ihre zukünftigen Ansprüche", schildert die Regierung die unterschiedlichen Interessenslagen. Es treffe zu, dass Auszahlungen bisher nicht realisierter Reserven zukünftige Überschüsse mindern könnten.
Zur Herstellung von Transparenz sei entschieden worden, dass die Unternehmen für sämtliche Kapitalanlagen im Anhang zur Bilanz den Zeitwert anzugeben hätten. Diese Regelung sei gut handhabbar. Hätte jedem Versicherten ein vollständiges Rechenwerk zur Verfügung gestellt werden müssen, aus dem sich ergeben hätte, welcher Teil der Bewertungsreserven seinem Vertrag zuzurechnen sei, wären hohe Verwaltungskosten entstanden, "die den Auszahlungsbetrag merklich mindern würden", argumentiert die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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