Finanzaufsicht ging gegen 21 Fonds vor


Überprüfung durch die BaFin: Nur in einem Fall habe das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass das Einschreiten der BaFin rechtswidrig gewesen sei
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant einen neuen Tatbestand "Anlageverwaltung" in den §1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) aufzunehmen


(09.02.09) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist bisher gegen 21 Unternehmen wegen unerlaubter Finanzkommissionsgeschäfte eingeschritten. Betroffen seien 22.000 Anleger, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11602) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11467) mit.

Die eingesammelten Gelder hätten sich auf rund 145 Millionen Euro belaufen. Nur in einem Fall habe das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass das Einschreiten der BaFin rechtswidrig gewesen sei. Dabei habe es sich aber nicht um einen geschlossenen Fonds gehandelt.

Vorbemerkung der FDP-Fraktion
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant einen neuen Tatbestand "Anlageverwaltung" in den §1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) aufzunehmen, wonach in Finanzinstrumente investierende geschlossene Fondsgesellschaften einer Erlaubnispflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterfallen sollen. Zur Begründung führt der vorliegende Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts" (Bundestagsdrucksache 16/11130) an, dass "das Bundesverwaltungsgericht eine Verwaltungspraxis der BaFin als nicht mit dem KWG vereinbar" erklärt hat, "mit der der Betrieb bestimmter Anlagemodelle als erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft eingestuft wurde".

Die BaFin hatte 2004/2005 in einer Anzahl von Fällen unter abrupter und unangekündigter Änderung ihrer Verwaltungspraxis Schließungs- und Abwicklungsverfügungen erlassen. In verschiedenen Fällen ist den betroffenen Anlegern daraus ein erheblicher Schaden entstanden, weil sie voraussichtlich nur einen geringen Teil ihrer Einlagen zurückerhalten werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 27. Februar 2008 (Az. 6 C 11.07, sog. "Gamag-Urteil") festgestellt, dass die BaFin nicht befugt war, den Beteiligungsgesellschaften die Geschäftstätigkeit zu untersagen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen