Einschränkung der Informationsfreiheit


Urheberrecht darf nicht zur Einschränkung der Informationsfreiheit missbraucht werden
Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen muss die Regel und die Verwehrung des Zugangs eine Ausnahme darstellen




Die FDP-Fraktion dringt darauf, das "Urheberrecht nicht zur Einschränkung der Informationsfreiheit" zu missbrauchen. In einem Antrag (19/10076) der Fraktion wird die Bundesregierung aufgefordert, "es zu unterlassen, die Veröffentlichung beziehungsweise Verbreitung staatlicher Dokumente mit den Mitteln des Urheberrechts zu unterbinden". Dies umfasse Abmahnungen sowie die gerichtliche Geltendmachung des Urheberrechts bei Stellungnahmen, Gutachten oder sonstigen Papieren aus Ministerien oder den Ministerien unterstellten Bundesbehörden.

"Die Bundesminister haben die hierfür erforderlichen Weisungen an die ihrer Aufsicht unterstehenden Behörden auszusprechen", schreibt die Fraktion in der Vorlage weiter. Dokumente, die dem Geheimnisschutz unterliegen, fielen nicht hierunter. Unterfällt eine Information aber nicht dem Geheimnisschutz, dürfe das Urheberrecht "nicht anstatt dessen als 'Geheimnisschutz durch die Hintertür' missbraucht werden".

Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge offenlegen, wie viele Rechtsstreitigkeiten Bundesministerien und Bundesbehörden seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. Januar 2006 geführt haben, "die auf die Unterlassung der Veröffentlichung beziehungsweise Verbreitung staatlicher Dokumente und Informationen gerichtet und auf das Urheberrechtsgesetz gestützt waren".

Ferner soll sich die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion zum Grundsatz des Informationsfreiheitsgesetzes bekennen, "dass die Gewährung von Zugang zu behördlichen Informationen die Regel und die Verwehrung des Zugangs eine Ausnahme darstellt". Auch müsse es jedem Zugangsersuchenden nach erfolgreichem Antrag möglich sein, Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und sie zu veröffentlichen beziehungsweise zu verbreiten, heißt es zudem in dem Antrag.

eingetragen: 07.06.19
Newsletterlauf: 02.07.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internet Governance & Datenpolitik-Strategie

    Bis Ende 2023 erarbeitet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Strategie für Internationale Datenpolitik. In dieser werde auch das Thema Internet Governance behandelt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9231) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/8702). Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem erkundigt, wie die Bundesregierung Internet Governance definiert und welche Akteure sie als maßgeblich bei dem Thema betrachtet.

  • Experten begrüßen Nutzung der Gesundheitsdaten

    Die von der Deutschen Bundesregierung geplante systematische Auswertung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke wird von Experten begrüßt. Die Neuregelungen können nach Ansicht der Sachverständigen dazu beitragen, die Versorgung zu verbessern und die Forschung zu stärken. Allerdings wiesen die Fachleute in einer Anhörung über das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) (20/9046) auf die Notwendigkeit hin, die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen und die Versicherten über deren Verwendung selbst entscheiden zu lassen.

  • Zustimmung zum Zukunftsfinanzierungsgesetz

    Millionen Deutsche sollen eine bessere staatliche Spar-Förderung bekommen: Die Einkommensgrenzen für die Berechtigung der Arbeitnehmer-Sparzulage sollen sich verdoppeln, auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete.

  • Experten für einfache Regelungen im Digitalgesetz

    Der von der Deutschen Bundesregierung vorgelegte Entwurf für ein Digitalgesetz wird von Experten im Grundsatz begrüßt. Jedoch werden einzelne Regelungen kritisch hinterfragt, vor allem die aus Sicht einiger Gesundheitsexperten zu kleinteiligen Vorgaben und zu kurze Umsetzungsfristen, wie eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf ergeben hat.

  • Unionsantrag zu AI Act-Nachbesserungen abgelehnt

    Der Digitalausschuss hat einen Antrag (20/7583) der Unionsfraktion zu Anpassungen am in den Trilog-Verhandlungen befindlichen AI Act mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und Linksfraktion bei Zustimmung der Antragsteller und Enthaltung der AfD-Fraktion abgelehnt

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen