Mehr Mitbestimmung in Betrieben


Grünen wollen die Unternehmensmitbestimmung stärken
Stiftungen mit Geschäftsbetrieb sollen in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden, wenn sie eine entsprechende Beschäftigtenzahl aufweisen



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Unternehmensmitbestimmung stärken. Das fordert sie in einem Antrag (18/10253), in dem sie auf die Vorteile einer solchen Mitbestimmung für die Produktivität, die Rentabilität und die Kapitalmarktbewertung von Unternehmen hinweist. Die Grünen fordern von der Bundesregierung, Gesetzeslücken zu schließen.

So sollen unter anderem Stiftungen mit Geschäftsbetrieb in den Geltungsbereich der Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden, wenn sie eine entsprechende Beschäftigtenzahl aufweisen. Die Regelung zur Konzernzurechnung aus dem Mitbestimmungsgesetz von 1976 soll auch im Drittelbeteiligungsgesetz verankert werden. Unternehmen mit ausländischen Rechtsformen oder Kombinationen zwischen nationalen und ausländischen Rechtsformen mit Verwaltungssitz in Deutschland sollen in die Unternehmensmitbestimmung einbezogen werden.

Außerdem fordern die Grünen Sanktionen, wenn Unternehmen das Mitbestimmungsgesetz oder das Drittelbeteiligungsgesetz nicht anwenden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 13.12.16


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