Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Gesetzentwurf der Bundesregierung: Presse, Arbeitnehmervertretung und Whistleblower im Geschäftsgeheimnisgesetz schützen
Die jetzige Fassung würde zu einer erheblichen Einschüchterung der alltäglichen Arbeitspraxis von Betriebsräten, Journalisten und Whistleblowern
Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (19/4724) fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/7704). Der Gesetzentwurf verfehle seinen Zweck und erfordere dringende Änderungen, wie die von der Fraktion beantragte Sachverständigenanhörung deutlich gezeigt habe, heißt es darin. Die jetzige Fassung würde zu einer erheblichen Einschüchterung der alltäglichen Arbeitspraxis von Betriebsräten, Journalisten und Whistleblowern führen. Deshalb müssten auch diese in dem Gesetz geschützt werden.
Die Abgeordneten bezweifeln, dass der Umsetzungsvorschlag der Bundesregierung die EU-Richtlinie hinreichend umsetzt, die unter anderem für Tätigkeitsfelder mit Bezug zur Meinungs- und Pressefreiheit eine Ausnahme von der Strafbarkeit vorsehe (Bereichsausnahme). Zudem weise der Entwurf ein vollkommen ausuferndes Verständnis des Begriffs Geschäftsgeheimnis auf.
Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, einen Gesetzentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorzulegen, der eine klar definierte Bereichsausnahme vorsieht, und den Gesetzentwurf so zu gestalten, dass der Anwendungsbereich für den Bereich des Arbeitsrechts ausgeschlossen ist. Über den Gesetzentwurf hinaus sei ein umfassendes Whistleblower-Schutzgesetz nötig. Der Antrag der Linken steht zusammen mit einem ähnlich formulierten Antrag der Grünen (19/7453) am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 17.04.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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