Manipulationen mit Aktien
Geldwäschevorwürfe und Marktmanipulation
Fehlverhalten im Unternehmen, darauf folgende Kurseinbrüche sowie Ermittlungen wegen Marktmanipulation
Wegen des Verdachts der Marktmanipulation mit Aktien eines im Deutschen Aktienindex DAX notierten Unternehmens hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Untersuchungen eingeleitet und nachfolgend die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9202) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8256) mit.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die W. AG hat 2018 die Commerzbank AG aus dem Deutschen Aktienindex verdrängt. Der Aktienkurs der W. AG fiel zuletzt jedoch nach Medienberichten über mögliche Unregelmäßigkeiten im Bereich Rechnungslegung bis hin zu Transaktionen mit Bezug zu Geldwäsche durch die W. AG und verbundene Unternehmen um fast 30 Prozent. Während deutsche Behörden Untersuchungen wegen Marktmanipulation eröffneten, leitete die Polizei in Singapur Ermittlungen aufgrund der Vorwürfe gegen W. ein. W. selbst streitet die Vorwürfe ab und hat die Veröffentlichung eines externen Untersuchungsberichts angekündigt.
Ähnliche Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen, darauf folgende Kurseinbrüche sowie Ermittlungen wegen Marktmanipulation hatte es bereits im Jahr 2016 gegeben. Die Staatsanwaltschaft München bewertete die Vorwürfe gegen W. damals als Marktmanipulation. Weitere Fragen zu W. wurden durch Journalisten im Zusammenhang mit Aufkäufen indischer Unternehmen durch W. aufgeworfen. Im Dezember 2016 kam es bei W. zu einer Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft München (vgl. DIE ZEIT, Nummer 7, 7. Februar 2019, S. 21). Dies geschah im Rahmen der Amtshilfe auf Bitte der US-amerikanischen Behörden, die in einem Fall von Geldwäsche ermittelten.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 11.05.19
Newsletterlauf: 06.06.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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