Banken sollen Kapitalerträge melden


Bündnis 90/Die Grüne: Für die Frage der Transparenz bei Kapitaleinkommen ist eine Unterscheidung von ausländischen und inländischen Inhabern deutscher Konten nicht gerechtfertigt
Hintergrund des Antrags ist ein im Oktober 2014 von 51 Ländern (darunter auch die Schweiz) unterzeichnetes Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

(08.10.15) - Die Banken sollen alle Kapitalerträge für das Besteuerungsverfahren ab 2016 an das Bundeszentralamt für Steuern beziehungsweise an die zuständigen Finanzbehörden melden müssen - und zwar unabhängig von Wohnsitz und Steuerpflicht des Anlegers. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/6065), in dem zugleich die Forderung erhoben wird, dass die gemeldeten Daten durch das "strikte deutsche Steuergeheimnis" geschützt werden, "um sicherzustellen, dass diese Daten nicht für andere Zwecke verwendet werden oder an andere Stellen weitergeleitet werden". Außerdem sollen die in der Abgabenordnung enthaltenen Einschränkungen bei der Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörden in Bezug auf Kapitalerträge abgeschafft werden.

Hintergrund des Antrags ist ein im Oktober 2014 von 51 Ländern (darunter auch die Schweiz) unterzeichnetes Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen. Für die Jahre ab 2016 erhält Deutschland automatisch sämtliche Informationen über ausländische Kapitalerträge von in Deutschland ansässigen und steuerpflichtigen Personen. Deutsche Banken müssen umgekehrt Kapitalerträge ausländischer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern melden, die von dort nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen automatisch an ausländische Behörden weitergegeben werden.

"Für die Frage der Transparenz bei Kapitaleinkommen ist eine Unterscheidung von ausländischen und inländischen Inhabern deutscher Konten nicht gerechtfertigt", schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag und fordern: "Deutsche Kreditinstitute sollen daher auch die Kapitalerträge von Steuerinländern automatisch an die zuständigen Finanzbehörden melden." Damit sei auch das Ende der Abgeltungsteuer absehbar. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis

    Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).

  • Übererfüllung von EU-Rechtsakten

    Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.

  • Werbung der Deutschen Bahn AG

    Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).

  • Beschränkung der Laienverteidigung

    Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.

  • Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig

    Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen