Elektronische Patientenakte soll kommen


Die Bereitstellung von Notfalldaten gehört mit dem elektronischen Medikationsplan zu den ersten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte
Als umfassendste Anwendung soll mit der Gesundheitskarte laut Beschlussempfehlung zukünftig auch die elektronische Patientenakte bereitgestellt werden können



Der Petitionsausschuss setzt sich für die Einführung der elektronischen Patientenakte ein. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als Material zu überweisen, "soweit eine Einführung der elektronischen Patientenakte angesprochen ist". Gleichzeitig soll die Eingabe mit der angeführten Einschränkung den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben und das Petitionsverfahren im Übrigen abgeschlossen werden.

Mit der Petition wird gefordert, dass auf der Chipkarte der Krankenkassen alle relevanten Gesundheitsdaten des Patienten gespeichert werden. Zur Begründung führt der Petent an, dass er sich in einem Jahr mehrfach habe in Behandlung begeben müssen und dabei jedes Mal mehrere Fragebögen unter anderem zu Vorerkrankungen und vorherigen stationären Aufenthalten habe ausfüllen müssen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt der Petitionsausschuss, mit der seit 2015 als Versicherungsnachweis geltenden elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur, "der zentralen Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen", werde für Patienten künftig die Möglichkeit bestehen, ihre medizinischen Daten weiter- oder mitbehandelnden Ärzten zur Verfügung zu stellen. In Paragraf 219a SGB V sei geregelt, welche medizinische Anwendung die elektronische Gesundheitskarte unterstützen muss und wer auf die mittels der Karte gespeicherten Daten zugreifen darf.

Die Bereitstellung von Notfalldaten gehöre mit dem elektronischen Medikationsplan zu den ersten medizinischen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Mit den Notfalldaten sollen Versicherte "auf eigenen Wunsch" künftig die Möglichkeit erhalten, ihrem behandelnden Arzt notfallrelevante medizinische Informationen verfügbar zu machen.

Als umfassendste Anwendung soll mit der Gesundheitskarte laut Beschlussempfehlung zukünftig auch die elektronische Patientenakte bereitgestellt werden können. Damit sollen Patienten in die Lage versetzt werden, sektorübergreifend und selbstbestimmt ihren Behandlern ihre wichtigsten Gesundheitsdaten, medizinische Befunde und Informationen zur Verfügung zu stellen. Ärzte erhielten hierdurch Zugriff auf bereits vorliegende Untersuchungsergebnisse anderer Behandler. Dies könne unnötige und belastende Doppeluntersuchungen ersparen, schreibt der Petitionsausschuss. Zudem trage es dazu bei, die Qualität und Effizienz der medizinischen Behandlung sowohl im ambulanten Bereich als auch im Krankenhaus zu verbessern. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 12.12.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen