Grüne thematisieren Abhörpuppen


Datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Puppen
Mittels Mikrofon und drahtloser Internetverbindung nehme "Cayla" alle Gespräche in ihrer Umgebung auf und übertrage die Daten dann an die Server des Drittunternehmens ToyQuest Limited mit Sitz in China



"Abhörpuppen - Datenschutz im Kinderzimmer" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8015). Wie die Abgeordneten darin schreiben, macht die fortschreitende Digitalisierung "vor den Kinderzimmertüren nicht halt". Mehr als jedes dritte Kind habe ein "Lieblingsspielzeug", das aus dem Mobil-, Computer- oder Konsolenbereich komme, und neuartiges, vernetztes Spielzeug erobere den Markt.

Die Fraktion verweist in diesem Zusammenhang auf "sprechende und hörende Puppen mit harmlos klingenden Namen" wie "My friend Cayla". Die Puppe "My friend Cayla" sei seit vergangenem Jahr in Deutschland erhältlich und richte sich an Kinder im Alter zwischen vier und zehn Jahren. Mittels Mikrofon und drahtloser Internetverbindung nehme "Cayla" alle Gespräche in ihrer Umgebung auf und übertrage die Daten dann an die Server des Drittunternehmens ToyQuest Limited mit Sitz in China. Dort würden die Daten verarbeitet und - wenn "Cayla" angesprochen wurde - eine "passende" Antwort entworfen.

Die nur im Internet abrufbaren Datenschutzbestimmungen zu "Cayla" erlaubten es dem Unternehmen ToyQuest Limited, die "Audiodateien von den Stimmen der Nutzer, entsprechende Transkriptionen und/oder in Zusammenhang mit der Nutzung der App entstandene Log Files" an Drittunternehmen weiterzuleiten.

Wissen wollen die Abgeordneten, welche Erkenntnisse die Deutsche Bundesregierung über den Markt mit vernetztem Spielzeug in Deutschland hat. Auch erkundigen sie sich danach, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach Auffassung der Bundesregierung für Puppen zum Tragen kommen, die ganze Gespräche mitschneiden können. Ferner fragen sie unter anderem danach, was die Bundesregierung tut, "um die Privat- und Intimsphäre von Kindern, die vernetztes Spielzeug benutzen, vor Ausforschungen durch Unternehmen zu Marktforschungszwecken zu schützen". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 25.04.16
Home & Newsletterlauf: 23.05.16


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