Krypto-Assets noch kein Risiko
Position der Bundesregierung beim G20-Gipfel bezüglich Krypto-Assets
Aufgrund der internationalen Handelbarkeit von Krypto-Assets und der regelmäßig grenzübergreifenden angewendeten Distributed Ledger Technologie (DLT) bedarf es eines international koordinierten Vorgehens im Umgang mit Kryptoassets
Das internationale Financial Stability Board sieht in Kryptoassets derzeit kein wesentliches Risiko für die globale Finanzstabilität. Dies teilt die Regierung in der Antwort (19/10454) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9937) mit. Angesichts der Geschwindigkeit der Marktentwicklung sei jedoch eine aufmerksame Überwachung erforderlich. Derzeit bewege sich der weltweite Umfang der Geldwäsche durch Kryptowerte im unteren einstelligen Prozentbereich des Gesamtumfangs der weltweiten Geldwäsche.
Vorbemerkung der Fragesteller
Auf dem G20-Gipfel in Japan sollen unter anderem Absprachen hinsichtlich neuer internationaler Regulierungen für Kryptowährungen und Kryptoassets getroffen werden. Bereits auf dem vorangegangen G20-Gipfel in Argentinien waren die Auswirkungen von Blockchain-basierten Anwendungen für den Finanzmarkt thematisiert worden.
Auf dem G20-Treffen in Japan sollen jetzt anscheinend vor allem Geldwäscheverordnungen und die Gefahr durch Cyberangriffe auf Kryptobörsen adressiert werden. So gibt es laut Medienberichten Hinweise darauf, dass z. B. die nordkoreanische Regierung gezielt Kryptowährungen stiehlt, um Regierungsvorhaben zu finanzieren.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 12.07.19
Newsletterlauf: 02.08.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis
Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).
-
Übererfüllung von EU-Rechtsakten
Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.
-
Werbung der Deutschen Bahn AG
Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).
-
Beschränkung der Laienverteidigung
Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.
-
Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig
Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.