Transparenz: Vergleichswebsites für Zahlungskonten


Vergleichswebsites für Zahlungskonten werden für Verbraucher immer wichtiger
Häufig sind entsprechende Angebote leider nicht objektiv und die angebotenen Informationen unzureichend, sagt Bündnis 90/Die Grünen



Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Entwurf einer Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV) ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1466). Die Abgeordneten wollen wissen, wann die Verordnung in Kraft treten soll, wie Provisionen ausgewiesen werden sollen und wie sichergestellt werden kann, dass zertifizierte Vergleichsportale über aktuelle Daten verfügen können. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage stellt die Fraktion fest, dass Vergleichsportale für Zahlungskonten für die Verbraucherinnen und Verbraucher immer wichtiger werden.

Vorbemerkung der Fragestellung
Vergleichswebsites für Zahlungskonten werden für Verbraucherinnen und Verbraucher immer wichtiger. Zum einen haben zahlreiche Banken in den vergangenen Monaten ihre Gebühren für Zahlungskonten zum Teil deutlich erhöht bzw. Kosten für Einzeldienstleistungen eingeführt. Zum anderen wurde der Kontowechsel durch das Zahlungskontengesetz vereinfacht und Banken zu einer schnelleren Durchführung verpflichtet. Anbieterübergreifende Websites können zweifellos eine wichtige Orientierung und sinnvolle Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher bieten. Doch häufig sind entsprechende Angebote leider nicht objektiv und die angebotenen Informationen unzureichend. Auch mangelt es immer wieder an Transparenz. Hierauf hat auch eine Studie des instituts für finanzdienstleistungen e. V. noch einmal hingewiesen.

In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestagsdrucksache 18/10043) wurden notwendige Maßnahmen zur Verbesserung des Informationsangebots und zur Transparenz von Vergleichswebsites angemahnt. Auch die Fraktionen der CDU/CSU und SPD machen in ihrem Koalitionsvertrag (S. 135) deutlich, dass sie hinsichtlich Vergleichswebsites Handlungsbedarf sieht: "Auf Vermittlungs-, Buchungs- und Vergleichsplattformen wollen wir die Transparenz hinsichtlich ihrer Bewertungssysteme, der Gewichtung ihrer Ergebnisse, der Provisionen und Marktabdeckung sowie der Zusammenhänge zwischen Portalen und wirtschaftliche Verflechtungen erhöhen." Der nun vorgelegte Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen der Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV), der sich auf Vergleichsportale zu Zahlungskonten fokussiert, wird diesem Anspruch aus Sicht der Fragestellenden jedoch nicht umfassend gerecht und auch nicht der zugrunde liegenden EU-Richtlinie 2014/92.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 19.04.18
Newsletterlauf: 01.06.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen