FDP fordert Presseauskunftsrecht
FDP: Presseauskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankern
Die Liberalen begründen ihre Forderung mit dem Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 20. Februar 2013, nach dem die Pressegesetze der Länder nicht auf Bundesbehörden angewendet werden können
Die FDP-Fraktion will ein Presseauskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden gesetzlich verankern. In einem Antrag (19/6054) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der sich an den bestehenden Landespressegesetzen orientiert und der neben dem Recht auf Auskunftserteilung auch ein Recht auf Akteneinsicht für die Presse vorsieht. Eingeschränkt werden dürfe das Presseauskunftsrecht nur aus Gründen der Geheimhaltung oder aus öffentlichem Interesse.
Die Liberalen begründen ihre Forderung mit dem Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Februar 2013, nach dem die Pressegesetze der Länder nicht auf Bundesbehörden angewendet werden können. Auch das Jedermannsrecht des Informationsfreiheitsgesetzes garantiere keinen vergleichbaren Anspruch der Presse auf Auskunft.
Es gebe keinen einfach gesetzlich normierten Anspruch der Presse, Informationen von Bundesbehörden zu verlangen, so dass unmittelbar auf das Grundrecht der Pressefreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz als Rechtsgrundlage für Auskunftsansprüche zurückgegriffen werden müsse. Die Grundrechte seien aber als Abwehrrechte des Individuums gegenüber dem Staat ausgestaltet, der Auskunftsanspruch der Presse somit nur ein Minimalstandard. "Eine dauerhafte Rückbesinnung auf den Minimalstandard bei Auskunftsansprüchen der Presse ist für einen Rechtsstaat, der von Pressefreiheit und aufgeklärter Öffentlichkeit lebt, nicht hinnehmbar", heißt es im Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 04.12.18
Newsletterlauf: 10.01.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
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