Mittelknappheit in der medizinischen Versorgung


Deutscher Ethikrat: Qualitätseinbußen in der medizinischen Versorgung
Medizinische Verbesserungen zur Erhaltung der Lebensqualität und Verlängerung der Lebenszeit werden laut Unterrichtung in Zukunft zu Kostensteigerungen führen


(10.03.11) - Die Festlegung einer gerechten Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen ist eine politische Aufgabe mit medizinischer, ökonomischer, ethischer und juristischer Dimension. Das geht aus einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu den "Nutzen und Kosten im Gesundheitswesen" hervor, die dem Bundestag als Unterrichtung (17/4621) vorliegt. Niemand müsse in Deutschland auf die notwendige Behandlung einer schweren Krankheit verzichten, heißt es.

"Dennoch mehren sich die Anzeichen für Qualitätseinbußen aus Gründen relativer Mittelknappheit in Bereichen der medizinischen Versorgung."

Medizinische Verbesserungen zur Erhaltung der Lebensqualität und Verlängerung der Lebenszeit werden laut Unterrichtung in Zukunft zu Kostensteigerungen führen. Daher dürfe eine Erhöhung der auf solidarischer Basis zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausgeschlossen werden. Jedoch gebe es auch in der Gesundheitsversorgung "Grenzen der kollektiven Finanzierungsbereitschaft".

Es sei daher notwendig, Priorisierung, Rationalisierung und Rationierung offen zu thematisieren. Dies bedeute jedoch keine "Ökonomisierung" von Entscheidungen". Entscheidungen über den Umfang solidarisch finanzierter Leistungen müssten vielmehr “im gesellschaftlichen Diskurs und auf politischen Weg" getroffen werden.

Die zu erwartende Notwendigkeit von Rationierungsentscheidungen werde den Gesetzgeber in Zukunft zwingen zu klären, in welchem Umfang Leistungsansprüche "von einer Kosten-Nutzen-Bewertung beeinflusst werden dürfen und in welchem Verhältnis sich diese zum Kriterium der medizinischen Notwendigkeit verhält". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen