Ausweitung der Lkw-Maut begrüßt


Die Bundesregierung will spätestens bis Ende 2017 eine Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und auf Fernbusse sowie die Einbeziehung der Lärmkosten prüfen
Insgesamt werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der verkehrspolitische Ansatz eines schrittweisen Umstiegs von der Steuer- hin zu einer Nutzerfinanzierung systematisch durch die horizontale Verbreiterung der Maut gestärkt



Die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen wird von Experten begrüßt. Dies wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich. Dabei ging es um den Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/9440). Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12.800 Kilometer Bundesautobahnen sowie auf rund 2.300 Kilometer autobahnähnlichen Bundesstraßen. Der Großteil der rund 40.000 Kilometer Bundesstraßen sei jedoch nicht mautpflichtig, obgleich Lkw sämtliche Bundesstraßen befahren und die Verkehrsinfrastruktur damit belasten würden, heißt es im Gesetzentwurf.

Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. Daher soll die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ausgeweitet werden.

Die Bundesregierung will zudem spätestens bis Ende 2017 eine Ausweitung der Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) und auf Fernbusse sowie die Einbeziehung der Lärmkosten prüfen.

Professor Torsten R. Böger von der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft begrüßt vor allem die weitere Stärkung der Nutzerfinanzierung. Insgesamt werde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der verkehrspolitische Ansatz eines schrittweisen Umstiegs von der Steuer- hin zu einer Nutzerfinanzierung systematisch durch die horizontale Verbreiterung der Maut gestärkt, schreibt er in seiner Stellungnahme.

Stefan Gerwens, Pro Mobilität, begrüßte, dass im Gesetzentwurf der technische und organisatorische Rahmen zur Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ab Mitte 2018 geschaffen werden soll. Änderungsbedarf sieht er nicht. Er wies darauf hin, dass die Ausweitung der Lkw-Maut vor allem im regionalen Verkehr zu höheren Kosten für die Wirtschaft führen werde. Durch die zusätzliche Mittel für Investitionen in die Fernstraßen werde es aber auch eine Qualitätsverbesserung der Infrastruktur geben.

Professor Torsten Beckers, TU Berlin, wies vor allem auf die Gefahr der Verdrängung der Verkehre auf das untergeordnete Straßennetz (Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen) hin. Es gebe bisher noch keine Abschätzungen darüber, in welchem Ausmaß derartige Verdrängungen zu erwarten seien.

Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) sprach sich "grundsätzlich" für die Ausweitung aus. Ziel müsse es jedoch sein, die Lkw-Maut auf das gesamte öffentliche Straßennetz auszudehnen, um für die Infrastrukturen aller staatlichen Ebenen einschließlich der Länder und Kommunen zusätzlichen Mittel für die Verkehrsinfrastrukturfinanzierung zu erhalten. Durch die Ausdehnung der Lkw-Maut würde die Problematik der Ausweichverkehre für das Netz der Bundesfernstraßen hinfällig. Das Problem bleibe allerdings bezüglich des nachgeordneten Netzes der Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Es sei wichtig, dass durch entsprechende Beschilderung deutlich gemacht werde, welche Straßen mautpflichtig seien und welche nicht. Frank Schmid von Schmid Mobility Solutions hielt die Problematik der Ausweichverkehr im Gesetz für regelbar.

Werner Reh vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hielt die geplante Änderung für richtig. Eine Einbeziehung der Straßen der Länder und teilweise auch der Kommunen sei mit Blick auf die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse geboten. Leider sei allerdings die Frage, ob auf allen Bundesstraßen einheitlich Mautsätze erhoben werden könnten bisher ungeklärt, schreibt Reh. Er sprach sich dafür aus, dass die Lärmkosten einbezogen werden und auch Fernbusse mautpflichtig sein sollten.

Henryk Bolik von der Ingenieurgruppe IVV hielt eine weitere Differenzierung der Mautsätze für sinnvoll. Dies sei auch technisch möglich und Michael Korn, Alfen Consult, sprach sich für gleiche Mautsätze auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen aus. Dazu müsse aber gegebenenfalls die Zustimmung der EU-Kommission eingeholt werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.10.16
Home & Newsletterlauf: 11.11.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen