Vermögensverteilung werde immer ungerechter


Linksfraktion will Vermögensteuer für Millionäre einführen
Konzentration großer Vermögen fördere die Spekulation und überzogene Renditeerwartungen


(29.01.10) - Die Linksfraktion will die Vermögensteuer als Millionärsteuer wieder einführen. In einem Antrag (17/453) wird die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und die Summe der privaten Geldvermögen und der Verkehrswerte der privaten Immobilien- und Sachvermögen festzustellen. Davon sollen Kredite abgezogen werden. Das so ermittelte Nettovermögen einer Person soll bis zu einem Betrag von 1 Million Euro steuerfrei bleiben. Das oberhalb von 1 Million Euro liegende Vermögen soll nach den Vorstellungen der Fraktion mit 5 Prozent besteuert werden.

Nach Ansicht der Linksfraktion wird die Vermögensverteilung immer ungerechter. Die Konzentration großer Vermögen fördere die Spekulation und überzogene Renditeerwartungen. Aufgrund der hohen Sparneigung der Vermögenden werde die Binnennachfrage geschwächt. Es sei ein Gebot der Gerechtigkeit und diene der Bewältigung der Krise, die Eigentümer großer Vermögen zur Finanzierung der öffentlichen Hand heranzuziehen.

Die Linksfraktion verweist auf einen Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, wonach das Nettovermögen aller privaten Haushalte in Deutschland zum Jahresbeginn 2007 bei 6,6 Billionen Euro gelegen habe, 10 Prozent mehr als 2002. Im Durchschnitt habe jede Person ein Vermögen von 88.000 Euro.

Der Vermögensanteil des reichsten Zehntel der Bevölkerung sei gegenüber 2002 um 3,2 Prozentpunkte auf 61 Prozent angestiegen. Demgegenüber sei der Anteil der untersten 70 Prozent im gleichen Zeitraum um 1,5 Prozentpunkte auf unter 9 Prozent gesunken. Die Vermögenskonzentration in Deutschland sei durch die Steuerpolitik der rot-grünen und der Großen Koalition bei Zustimmung der FDP begünstigt worden, beispielsweise durch die mehrmalige Senkung des Spitzensteuersatzes.

Die Linksfraktion weist außerdem darauf hin, dass kein Land bei den vermögensbezogenen Steuern so geringe Einnahmen erziele wie Deutschland. Laut OECD habe der Anteil der vermögensbezogenen Steuern am Bruttoinlandsprodukt 2006 gerade 0,9 Prozent betragen. Das sei weniger als die Hälfte des Durchschnitts der OECD-Länder gewesen, der bei 2 Prozent liege. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Vermögensteuer lässt die Linksfraktion nicht gelten.

Das Bundesverfassungsgericht habe in einem Urteil (2 BvL 37/91) nicht die Vermögensteuer an sich, sondern nur die Art ihrer Erhebung verworfen. Der ebenfalls angeführte "Halbteilungsgrundsatz", wonach die Vermögensteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten dürfe, soweit die steuerliche Gesamtbelastung in der Nähe der hälftigen Teilung zwischen privater und öffentlicher Hand bleibe, sei vom Bundesverfassungsgericht 2006 relativiert worden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen