Forderung: Neue Kranken- und Pflegeversicherung


Die Linke fordert "solidarische Bürgerversicherung"
Arbeitgeber sollen die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge auf Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigen zahlen


(15.04.10) - Die Fraktion Die Linke will das Kranken- und Pflegeversicherungssystem reformieren. Die Abgeordneten fordern in einem Antrag (17/1238) die Einführung einer "solidarischen Bürgerversicherung". Diese solle allen Menschen eine "umfassende, zuzahlungsfreie Gesundheitsversorgung unabhängig vom Wohnort, Einkommen, Alter, Geschlecht oder Aufenthaltsstatus" garantieren.

Das bisherige System der Kranken- und Pflegeversicherung kritisieren sie als "ungerecht". Kostensteigerungen im derzeitigen System müssten größtenteils von Arbeitnehmern alleine getragen werden, die Arbeitgeber würden dagegen geschont, schreibt die Fraktion. Dies sei unsolidarisch und werde den veränderten volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht gerecht. Die Linke fordert deshalb ein "Konzept, das eine dauerhafte stabile Finanzierungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherung schafft und das Solidarprinzip stärkt".

Nach den Vorstellungen der Linksfraktion sollen "alle Menschen, die in Deutschland leben" Mitglieder der neuen Versicherung werden – auch bisher privat Versicherte wie Politiker, Selbstständige und Beamte. Die Pflichtversicherungsgrenze solle zu diesem Zweck abgeschafft werden.

Bei der Berechnung des Beitrags, den alle Mitglieder "nach ihrer individuellen Leistungsfähigkeit" zahlen sollen, sollten grundsätzlich "alle Einkommen aus unselbständiger und selbständiger sowie alle Einkommensarten wie Kapital-, Miet- und Pachterträge" mit einbezogen werden.

Die Abgeordneten fordern ferner, dass Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge auf Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigen zahlen. Außerdem sollten die Praxisgebühr und andere Zuzahlungen und Zusatz- oder Sonderbeiträge abgeschafft werden. Private Kranken- und Pflegeversicherungen müssten sich auf Zusatzleistungen beschränken, schreibt die Linksfraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen