Verbraucherschutz bei Finanzprodukten
Antrag: Verbraucherschutzbehörde soll gesetzlichen Auftrag für den finanziellen Verbraucherschutz erhalten
Finanzmärkte verbrauchergerecht zu regulieren: Linksfraktion will einen europäischen Finanz(produkt)-TÜV
(16.03.10) - In Deutschland sollte es eine eigenständige Verbraucherschutzbehörde für Finanzmärkte geben. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/887), mit dem sie gegen die in ihren Augen nach wie vor unzulängliche und intransparente Praxis beim Umgang mit Finanzprodukten vorgehen will.
Die neue Behörde soll "einen gesetzlichen Auftrag für den finanziellen Verbraucherschutz" erhalten, von der Solvenzaufsicht "institutionell getrennt" sein, "verbraucherpolitisch relevante Informationen" an Verbraucher weitergeben und "vor Missständen auf den Finanzmärkten warnen", heißt es in dem Antrag.
Verbraucher sollten mit "Durchsetzungsrechten" gegenüber der Finanzbranche ausgestattet werden, zudem müsse es bei der Behörde eine "unabhängige Ombudsstelle für Verbraucherbelange geben. Die Finanzierung der neuen Institution könne “über eine gesetzliche Umlage aus der Finanzbranche" geregelt werden, heißt es weiter.
Zudem will die Linksfraktion die Verbraucherzentralen in "ihrer Marktwächterfunktion" stärken, etwa durch die rechtliche Möglichkeit zu Sammelklagen und einer besseren finanziellen Ausstattung. Um die "Finanzmärkte verbrauchergerecht zu regulieren" fordert die Linksfraktion einen europäischen Finanz(produkt)-TÜV.
Der Graue Kapitalmarkt einschließlich der Inhaberschuldverschreibungen und Anteilen an Personengesellschaften wie geschlossenen Fonds soll unter Aufsicht gestellt und die Beweislast bei fehlerhafter Beratung von Verbrauchern auf die Anbieter umgekehrt werden.
Zudem fordert die Fraktion, dass die unabhängige Finanzberatung ausgebaut wird, etwa durch das Berufsbild "zertifizierter Finanzberater". Bis heute "hat die Bundesregierung keine durchgreifenden Schritte zur Re-Regulierung der Finanzmärkte unternommen", begründet die Linksfraktion ihren Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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