Beratungsprotokolle durch Finanzaufsicht überprüft


Aktuelle Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht: Rund 7.500 Anzeigen wegen schlechter Finanzanlageberatung
Seit Einführung der Beratungsprotokolle bei der Anlageberatung eine Verbesserung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen

(18.10.13) - Gegen Anlageberater von Banken und Sparkassen sind bisher 7.443 Anzeigen bei der Finanzaufsicht im Zusammenhang mit Anlageberatungen gestellt worden. Wie die Bundesregierung in der Antwort (17/14757) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14648) schreibt, waren die privaten Kreditinstitute mit 3.462 Beschwerdeanzeigen besonders häufig betroffen. Es folgen Sparkassen (2.293) und Genossenschaftsbanken (1.640). 48 Fälle betrafen Finanzdienstleistungsinstitute.

Nach Ansicht der Bundesregierung ist seit Einführung der Beratungsprotokolle bei der Anlageberatung eine Verbesserung hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu verzeichnen. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden allein zwischen Januar und April 2013 rund 800 Beratungsprotokolle bei Filial-Besuchen durch Mitarbeiter der Finanzaufsicht überprüft.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts hat der Deutsche Bundestag in der 17. Wahlperiode eine Reihe von Gesetzen beschlossen. Insbesondere die neu implementierten Anlegerschutzinstrumente sind zum Ende der Legislaturperiode auf ihre Wirkweise zu überprüfen. Daneben sollen aktuelle Entwicklungen mit bank- und kapitalmarktrechtlichem Bezug im Hinblick auf einen weitergehenden Handlungsbedarf untersucht werden." (Deutsche Bundesregierung: ra)


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