Meldestelle für Internetinhalte
Linke fordert: EU-Staaten sollen "noch mehr Geld und Personal für die Entwicklung der Meldestelle für Internetinhalte" (EU IRU) aufbringen
Die "Meldestelle" verfolgt den Angaben zufolge in ihrer Pilotphase zwei Ziele
(18.11.15) - "Rechtsgrundlage der Meldestelle für Internetinhalte bei Europol" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6442). Wie die Fraktion darin schreibt, sollen die EU-Staaten "noch mehr Geld und Personal für die Entwicklung der Meldestelle für Internetinhalte" (EU IRU) aufbringen. So schildere es der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove in einem Strategiepapier.
Die "Meldestelle" verfolgt den Angaben zufolge in ihrer Pilotphase zwei Ziele: Zum einen könnten die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten Internetpostings melden, deren Entfernung Europol dann bei den großen Providern Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube verlangt. Zum anderen führe Europol ein Register, mit dem jede einzelne Meldung abgeglichen wird. So könnten Polizeidienststellen erfahren, ob gegen bestimmte Webseiten bereits Maßnahmen ergriffen wurden oder ob der fragliche Content auch auf anderen Internetplattformen festgestellt wurde.
Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welche Haltung die Bundesregierung zu der Frage vertritt, "inwiefern die Einrichtung und der Betrieb der EU IRU durch die gegenwärtige Europol-Verordnung gedeckt ist oder ob es hierzu einer ausdrücklichen Regelung bedarf". (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.