Folgen der europäischen Patientenrichtlinie
Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
SPD erkundigt sich nach den Auswirkungen der europäischen Patientenrichtlinie
(19.04.13) - Die SPD erkundigt sich bei der Bundesregierung nach den möglichen Folgen der europäischen Patientenrichtlinie für das deutsche Gesundheitswesen. In einer Kleinen Anfrage (17/12896) weist die Fraktion der SPD darauf hin, dass Deutschland bis zum 25. Oktober 2013 Zeit bleibe, um die vom Europaparlament am 19. Januar 2011 beschlossene "EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" umzusetzen.
Die Richtlinie bilde einen Rahmen für die Rechte, die Patienten in Europa bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung haben sollten, wenn sie sich zu einer Behandlung in einen anderen europäischen Mitgliedsstaat begäben und sich anschließend die Kosten dieser Behandlung in ihrem Heimatland erstatten lassen wollten. "Bürger der Europäischen Union (EU) können ab 2013 weitgehend selbst bestimmen, in welchem Land der EU sie sich ambulant oder stationär behandeln lassen", schreibt die SPD.
Die Abgeordneten wollen daher von der Bundesregierung erfahren, mit wie vielen Fällen einer Behandlung deutscher Patienten im Ausland sowie von Patienten aus EU-Ländern in Deutschland nach Umsetzung der EU-Richtlinie zur Patientenmobilität künftig pro Jahr zu rechnen sei. Weiter fragen die Abgeordneten: "Inwieweit ist ausgeschlossen, dass ein Gesundheitstourismus aus Deutschland heraus zu einem Abbau regionaler Versorgungsstrukturen führt beziehungsweise nach Deutschland Kapazitätsprobleme und Wartezeiten für deutsche Patientinnen und Patienten mit sich bringt?" (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.