Sachkundenachweis für Immobilienmakler


Für Maklerleistungen klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätssicherung erreichen
Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe übertragen



Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Immobilienmakler. In der Sitzung beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. In der Eingabe wird argumentiert, ein gesetzlich verankerter Sach- und Fachkundenachweis für Immobilienmakler würde deutlich besser vor unseriösen Anbietern schützen. Zugleich vertreten die Petenten die Auffassung, das im Mietrechtnovellierungsgesetz enthaltene Bestellerprinzip schwäche die Position der Mieter, da es diesen nicht mehr möglich sei, einen Makler zu beauftragen.

Diese Ansicht teilt der Petitionsausschuss nicht, wie aus der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung deutlich wird. Vielmehr sei es so, dass auch nach Einführung des Bestellerprinzips, wonach derjenige die Kosten eines Maklers zu tragen hat, der diesen bestellt, "sowohl Mieter als auch Vermieter Auftraggeber des Wohnungsvermittlers sein können". Der Forderung in der Petition sei insofern schon entsprochen worden.

Was die Einführung eines gesetzlich verankerten Sach- und Fachkundenachweises für Immobilienmakler angeht, so machen die Abgeordneten darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung beabsichtige, für Maklerleistungen klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen und Qualitätssicherung zu erreichen. In diesem Sinne sei geplant, einen Sachkundenachweis für das Maklergewerbe einzuführen sowie Standards aus anderen Beratungsberufen auf das Maklergewerbe zu übertragen.

Ein Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium vom Juli 2015 ist laut der Vorlage unter anderem durch den Nationalen Normenkontrollrat geprüft worden, der Zweifel an der Erforderlichkeit der beabsichtigen Maßnahmen geäußert und die Prüfung weniger belastender Maßnahmen angeregt habe.

Derzeit, so heißt es weiter, befinde sich der Referentenentwurf in der Überarbeitung. An der geplanten Einführung eines Sachkundenachweises als Voraussetzung für die Erlaubniserteilung für Immobilienmakler soll dabei festgehalten werden, schreibt der Ausschuss. Nach derzeitiger Planung solle der Referentenentwurf noch vor der Sommerpause 2016 im Kabinett beschlossen werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.06.16
Home & Newsletterlauf: 19.07.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen