Speicherung von Gesichtsbildern


Wirksame Ergänzung anderer biometrischer Verfahren zur Identitätssicherung
Die EU-Kommission hatte am 4. Mai dieses Jahres ihren Vorschlag zur Neufassung der Eurodac-Verordnung vorgelegt



Die Deutsche Bundesregierung hält die Speicherung von Gesichtsbildern in Datenbanken der Europäischen Union für eine "wirksame Ergänzung anderer biometrischer Verfahren zur Identitätssicherung". Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8675) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8492) hervor.

Wie die Fraktion darin schrieb, hat die EU-Kommission am 4. Mai dieses Jahres ihren Vorschlag zur Neufassung der Eurodac-Verordnung vorgelegt. Bisher werde Eurodac zum Abgleich von Fingerabdrücken genutzt. Nun solle das System auch Gesichtsbilder speichern und Fähigkeiten zur Gesichtserkennung erhalten.

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, das Anliegen der Kommission zu begrüßen. Der Vorschlag der Kommission müsse in seinen Einzelheiten geprüft werden. Eine abschließende Bewertung einzelner Regelungen des Vorschlags sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

Wie die Regierung weiter schreibt, sollten die Speicherung der Gesichtsbilder und die Gesichtserkennung für Zwecke der Verifizierung und der Identifizierung von Personen erfolgen können. Der Vorschlag der Kommission sehe die Nutzung der Gesichtserkennungstechnik "insbesondere für die Fälle vor, da aufgrund des Zustands der Fingerspitzen und Weigerung des Betroffenen die Fingerabdruckabnahme und ein Fingerabdruckabgleich zum Teil nicht möglich sind". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 28.06.16
Home & Newsletterlauf: 19.07.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen