Bessere Absicherung von flexibel Beschäftigten


Konditionen von flexibel und kurzfristig Beschäftigten sollen verbessert werden
Sollen Künstler auch nach kurzen Beschäftigungszeiten Arbeitslosengeld und nicht Hartz IV erhalten


(04.05.12) - Die drei Oppositionsfraktionen von SPD, Linke und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Konditionen von flexibel und kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern verbessern. Deshalb führte der Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung durch. Insgesamt zwölf Experten legten ihre Standpunkte dar und stellten sich den Fragen der Abgeordneten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich zuvor in einem Antrag (17/8579) für eine bessere Absicherung von flexibel Beschäftigten in der Arbeitslosenversicherung stark gemacht. Die meisten Betroffenen würden zwar Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, aber wenn ihr Vertrag ausläuft, erhalten sie kein Arbeitslosengeld, sondern sind gleich auf Hartz IV angewiesen, schreiben die Grünen. Das bürokratische Verfahren, die Einführung von Verdienstobergrenzen und die überwiegende Berücksichtigung von nur sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen würden die meisten flexibel Beschäftigten vom Arbeitslosengeldbezug ausschließen, heißt es in dem Antrag.

Die SPD-Fraktion will dagegen zwar in ihrem Antrag (17/8574) die Rahmenfrist, innerhalb derer die Anwartschaftszeit (12 Monate) für den Bezug von Arbeitslosengeld I erfüllt sein muss, von zwei auf drei Jahre verlängern. Die Fraktion fordert aber die Verlängerung einer Sonderregel für kurzzeitig befristete Beschäftigte um drei Jahre mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I mindestens drei Monate beträgt, wenn innerhalb der Rahmenfrist Versicherungsverhältnisse von insgesamt mindestens sechs Monaten vorliegen. Ähnlich lauten die Forderungen der Linksfraktion, die ebenfalls einen eigenen Antrag (17/8586) stellte.

Auch die Koalitionsfraktionen hatte sich im Vorfeld mit der Thematik befasst und einen Änderungsantrag (Ausschussdrucksache 17(11)845) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen" (17/8986) vorgelegt. Mit den geforderten Änderungen, heißt es seitens der Fraktionen, "wird die Sonderregelung der Arbeitslosenversicherung zur verkürzten Anwartschaftszeit für überwiegend kurz befristet Beschäftigte verlängert und modifiziert." Eine "erneute Befristung der Regelung bis zum 31. Dezember 2014" solle berücksichtigen, dass "die Sonderregelung derzeit im Rahmen der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung evaluiert wird und belastbare Ergebnisse dieser Wirkungsforschung voraussichtlich im Jahr 2014 vorliegen werden."

Unter den Sachverständigen waren auch eine Vertreterin der Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V., Regine Hergersberg, der Schauspieler und Sänger Heinrich Schafmeister sowie Thomas Schmucker vom Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler. Sie sprachen für die Zunft der Künstler, zu denen neben Theater-, Film- und TV-Schauspielern sowie Sängern auch beispielsweise Regisseure und Maskenbildner zählen. Sie betrifft die Thematik ganz besonders, denn generell ist es in ihren Branchen üblich, nur für jeweils eine Produktion, das heißt, einen Film, eine Serienstaffel oder aber eine Tournee beschäftigt, also angestellt zu werden. Deshalb ist auch oft die Rede von "Engagement". Doch zumeist dauert eine solche Produktion nur wenige Monate, manchmal nur Tage oder Wochen. Deshalb setzten sich die drei Experten dafür ein, dass Künstler auch nach kurzen Beschäftigungszeiten Arbeitslosengeld und nicht Hartz IV erhalten. Sei es in einer Sonderregelung für Künstler oder aber in einer allgemeinen Regelung für alle kurzzeitig und flexibel beschäftigten Arbeitnehmer. Insgesamt rückte diese Berufsgruppe in das Zentrum des Interesses und vereinnahmte den größten Teil der insgesamt einstündigen Anhörung. Allen voran hielt Heinrich Schafmeister ein Plädoyer für seine Branche und war bemüht, Verständnis zu schaffen. Er betonte, dass auch er "momentan arbeitslos" sei.

Allerdings ging es in der Anhörung auch um Arbeitnehmer aller Branchen. Zum einen auch um Arbeitnehmer ohne Schulabschluss. Der freie Experte Professor Dr. Gerhard Bosch betonte, man müsse vor allem die Begleitmaßnahmen stärken, also das Aus- und Fortbildungsangebot, damit die Betroffenen besser eine länger- oder langfristige Beschäftigung fänden. Der Experte des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Dr. Wilhelm Adamy, betonte, dass er den Vorschlag der SPD-Fraktion für "sehr zielführend" halte.

Dagegen vertrat Torsten Petrak von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände den Standpunkt, dass flexible Beschäftigungsformen lediglich die Basis seien; darauf aufbauend müssten sich die "Beschäftigungsverhältnisse" stabilisieren. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen