Mehrwertsteuer betrugssicher ausgestalten


Bündnis 90/Die Grünen fordern europäische Mehrwertsteuerreform
Mehrwertsteuerbefreiungen und -ermäßigungen für umweltschädliche Produkte und Dienstleistungen sollten abgeschafft werden


(06.02.13) - Die Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene für ein betrugssicheres, transparentes und bürokratiearmes Mehrwertsteuersystem einsetzen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/12065). Dazu heißt es, die Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer müsse auf europäischer Ebene weitestgehend angeglichen und verbreitert werden. Befreiungen und Ermäßigungen sollten nur noch in einem durch die EU gesteckten engen Rahmen möglich sein und weitgehend harmonisiert werden. Außerdem soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Mehrwertsteuerbefreiungen und -ermäßigungen für umweltschädliche Produkte und Dienstleistungen abgeschafft werden. Zudem soll das europäische Mehrwertsteuersystem durch mehrere Maßnahmen betrugssicher ausgestaltet werden.

Die Forderung nach weitgehend ausgeschlossenen Befreiungen und Ermäßigungen von der Steuer begründet die Fraktion mit der Situation in Deutschland, wo es trotz Ankündigungen der Regierung keine Überarbeitung der ermäßigten Sätze der Mehrwertsteuer gegeben habe. Die einzigen Änderungen seien die Einführung des ermäßigten Satzes für Übernachtungen sowie das Auslaufen der Ermäßigung für die Personenbeförderung mit Binnenschiffen und für den Handel mit Pferden gewesen. "In diesem Zusammenhang ist es grotesk, dass der Verkauf von Maultieren weiter mit dem ermäßigten Steuersatz belegt wird", kritisiert die Fraktion.

Wie es in dem Antrag weiter heißt, führt die mangelnde Harmonisierung in diesem Bereich zu erheblichen Steuerausfällen durch Steuergestaltung, Steuerumgehung und Steuerhinterziehung. "Der EU-Kommissar für Steuern, Algirdas Semeta, beziffert die Einnahmeausfälle in der EU aus diesen Tatbeständen auf etwa eine Billion Euro", schreibt die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen