Grüne für strikte Kontrolle der KBV


Bessere Kontrolle der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen
Selbstverwaltungskörperschaften sollen dazu verpflichtet werden, eine Innenrevision einzurichten



Im Zusammenhang mit den umstrittenen Geschäften der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine bessere Kontrolle der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. In einem Antrag (18/8394) der Fraktion heißt es, die Wertpapier- und Immobiliengeschäfte der KBV hätten zu erheblichen finanziellen Verlusten beziehungsweise Vermögensgefährdungen geführt.

Ursache dafür sei nicht nur, dass damalige KBV-Funktionäre die Kontrollstrukturen bewusst umgangen hätten, sondern auch unzureichende gesetzliche Vorgaben. Daher müssten die gesetzlichen Vorgaben und aufsichtsrechtlichen Kontrollen so gestaltet werden, dass Verluste und Veruntreuungen künftig vermieden werden könnten.

Konkret fordern die Abgeordneten, die Möglichkeiten zur Gründung, Beteiligung und Übernahme von privatrechtlichen Unternehmen für Selbstverwaltungskörperschaften des Gesundheitswesens einzuschränken. Diese Körperschaften auf Bundesebene müssten zudem dazu verpflichtet werden, ihre Haushaltspläne und Jahresrechnungen zu veröffentlichen und die Haushaltspläne der Aufsichtsbehörde vorab zur Prüfung vorzulegen. Weiter sollten die Selbstverwaltungskörperschaften dazu verpflichtet werden, eine Innenrevision einzurichten.

Die nach Paragraf 274 SGB V vorgeschriebenen Prüfungen der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen müssten künftig fristgerecht stattfinden. Eine Ombudsstelle solle eingerichtet werden, bei der die rechts- oder zweckwidrige Verwendung von Finanzmitteln gemeldet werden könne. Im Fall der KBV sollte gegen alle in Frage kommenden Beteiligten Strafanzeige erstattet werden. Dem Bundestag müsse schließlich bis Ende des Jahres 2016 ein schriftlicher Bericht über die Aufarbeitung sämtlicher Vorkommnisse im Zusammenhang mit der KBV vorgelegt werden.

Die KBV, die 2004 von Köln nach Berlin umzog, hatte vom Bundesgesundheitsministerium keine Genehmigung zum Bau einer Repräsentanz in der Hauptstadt bekommen. Die KBV ging daraufhin eine Kooperation mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) ein, die im Auftrag der Ärzteorganisation das Bürogebäude errichten sollte, um es dann an die KBV zu vermieten. Dazu gründete die Bank die APO KG.

Später folgten in direkter Nachbarschaft weitere Bauten für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ). Die APO KG geriet dadurch in finanzielle Schieflage. 2010 übernahm die KBV die überschuldete APO KG fast komplett, ohne die nötige Zustimmung des Bundesgesundheitsministeriums als Aufsichtsbehörde. Die KBV gewährte der Gesellschaft Mieterdarlehen in Höhe von derzeit 57,3 Millionen Euro. Die KBV hat in der Vergangenheit außerdem mit Wertpapiergeschäften erhebliche Verluste gemacht. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 21.06.16


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