Wertpapieremissionen erleichtert


Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
Sprachregel bei der Herausgabe von Prospekten: Entwurf sieht vor, dass Wertpapierprospekte von ausländischen Emittenten nicht unbedingt in deutscher Sprache vorgelegt werden müssen



Der Finanzausschuss hat unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem von der Deutschen Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (19/8005, 19/8617) zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen an den im vergangenen Jahr beschlossenen Ausnahmen bei der Prospektpflicht für die Herausgabe von Wertpapieren vor. Bisher entfiel die Prospektpflicht für öffentliche Angebote von Wertpapieren bei einem Volumen bis acht Millionen Euro, bei Banken bis fünf Millionen Euro. Dieser Schwellenwert für die Ausnahme von der Prospektpflicht wird auf acht Millionen Euro vereinheitlich.

Weitere Vereinheitlichungen und Verbesserungen besonders für neue Finanzierungsformen nahmen die Koalitionsfraktionen mit insgesamt neun Änderungsanträgen vor. Dem Gesetzentwurf in der vom Ausschuss geänderten Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die FDP-Fraktion zu. AfD-Fraktion, Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Gesetzentwurf ab. Zwei Änderungsanträge der FDP-Fraktion wurden abgelehnt.

In der Aussprache betonte der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion die Bedeutung eines leichteren Zugangs für Unternehmen am Kapitalmarkt sowie die gleichzeitig vorgenommene Verbesserung des Verbraucherschutzes. Die Anleger erhielten mehr Spielraum. Außerdem müssten bei Crowdfunding-Pojekten erst ab einer Grenze von sechs Millionen Euro Prospekte erstellt werden. Im Entwurf hatte die Grenze bei 2,5 Millionen Euro gelegen. Die SPD-Fraktion betonte das Ziel, dass sich Start ups durch Finanzierungsmöglichkeiten vernünftig entwickeln können müssten. Mit risikobehafteten Anlageformen müsse aber sensibel umgegangen werden.

Die Fraktionen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten übereinstimmend die Sprachregel bei der Herausgabe von Prospekten. Der Entwurf sieht vor, dass Wertpapierprospekte von ausländischen Emittenten nicht unbedingt in deutscher Sprache vorgelegt werden müssen. Sachverständige hatten bereits in der Anhörung des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass im Falle von Klagen die Anleger den Prospekt auf eigene Kosten übersetzen lassen müssten. Die Linksfraktion verlangte, die Verbraucher müssten ein Recht auf Übersetzung durch den Emittenten haben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beklagte außerdem, dass die Heraufsetzung der Grenzen für die Prospektpflicht zu Lasten der Verbraucher gehe. Die AfD-Fraktion kritisierte, dass mit den Immobilienfinanzierungen über neue Plattformen eine Konkurrenz für bewährte Finanzierungsformen durch die Banken geschaffen werde.

Die FDP-Fraktion konnte sich nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, das Sprachenproblem bei den Prospekten dadurch zu lösen, indem die entsprechenden Gerichtsverfahren zu englischsprachigen Kammern verlagert werden würden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 12.05.19
Newsletterlauf: 21.06.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen

    Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.

  • Änderung der Verordnung (EU) 2017/625

    Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.

  • Steuerhinterziehung & Cum-Cum

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

    Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen