Teilhabe am gesellschaftlichen Leben


Die Linke: Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum
Die staatliche Unterstützung bei der Anschaffung internetfähiger Technik sei verfassungsrechtlich geboten


(11.05.12) - Internetfähige Computer gehören nach Auffassung der Fraktion Die Linke zum soziokulturellen Existenzminimum. In einem Antrag (17/9411) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, "der sicherstellt, dass ein internetfähiger Computer in Form eines Sonderbedarfs nach Paragraph 24 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches (SGB II) als Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums anerkannt wird".

Nach dieser Gesetzesregelung werden bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende unter anderem Leistungen etwa für "Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten" gesondert erbracht.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, die staatliche Unterstützung bei der Anschaffung internetfähiger Technik sei verfassungsrechtlich geboten. Dies ergebe sich "in besonderer Deutlichkeit" aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010, wonach Artikel 1 des Grundgesetzes ",das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie ..., die auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, gewährleistet‘ und diese Gewährleistung 'durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein' muss". (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen