Stärkung des Diskriminierungsschutzes


Antrag: Deutsche Bundesregierung soll EU-Gleichbehandlungsrichtlinie nicht länger blockieren
Bündnis 90/Die Grüne kritisieren: Deutschland wolle den Erlass der Richtlinie verhindern


(28.04.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Deutsche Bundesregierung auf, die spanische EU-Präsidentschaft in ihrem Bemühen um eine Stärkung des Diskriminierungsschutzes zu unterstützen. Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zur Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung dürfe nicht länger blockiert werden, mahnt die Fraktion in einem Antrag (17/1202).

In ihrer Begründung kritisiert sie, Deutschland wolle den Erlass der Richtlinie verhindern. Der Bundesregierung habe Zeitungsberichten zufolge der spanischen EU-Ratspräsidentschaft ein Veto angekündigt.

Das würde angesichts des Einstimmigkeitserfordernisses die Verabschiedung der Richtlinie blockieren und die spanische Präsidentschaft "erheblich brüskieren". Die spanische Regierung habe immer wieder auf die "hohe politische Bedeutung" des Vorhabens hingewiesen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

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