Grüne wollen Bagatellkündigungen erschweren
Kündigungsschutz: Verhaltensbedingten Kündigung müsse eine Abmahnung vorausgehen
Pflicht zur Abmahnung müsse auch für Fehlverhalten gelten, das die Eigentums- und Vermögensinteressen des Arbeitgebers verletzt
(17.06.10) - Bagatellkündigungen sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für Arbeitgeber schwerer werden. Das geltende Gesetz solle dahingehend ergänzt werden, dass in der Regel einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung vorausgehen muss, mit der die Arbeitnehmer ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass bei einem nochmaligen entsprechenden Fehlverhalten eine Kündigung droht, schreibt die Fraktion in einem Antrag (17/1986).
Diese Pflicht zur Abmahnung müsse auch für Fehlverhalten gelten, das die Eigentums- und Vermögensinteressen des Arbeitgebers verletzt, sofern der wirtschaftliche Schaden geringfügig ist.
Ebenso solle diese Pflicht auch bei entsprechendem Fehlverhalten gegenüber Kollegen gelten.
Kündigungen wegen Bagatelldelikten hätten in der Öffentlichkeit zu Recht große Empörung ausgelöst, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Bagatellkündigungen sollten nicht als Mittel eingesetzt werden können, um den Kündigungsschutz zu umgehen. Daher sei eine gesetzliche Neuregelung nötig. (Deutscher Bundestag: ra)
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