Bevölkerung über SEPA informieren


Begleitgesetz zur Einführung des europäischen Zahlverkehrs geplant
22stellige SEPA-Nummer soll an die Stelle der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl treten und den Zahlungsverkehr in Europa
erleichtern

(19.03.12) - Die Deutsche Bundesregierung will bereits im April einen Gesetzentwurf für ein Begleitgesetz zum neuen Europäischen Verfahren über Banküberweisungen und Lastschriften (SEPA) beschließen. Dies kündigte ein Vertreter der Regierung im Finanzausschuss an. Für die besonders wichtige Aufklärung der Verbraucher sei der "SEPA-Rat" eingerichtet worden, dem Bundesregierung, Deutsche Bundesbank, die Kreditwirtschaft und Verbrauchschutzverbände angehören würden. Die neue 22stellige SEPA-Nummer soll an die Stelle der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl treten und den Zahlungsverkehr in Europa erleichtern.

Die Bundesregierung verwies darauf, dass es bei den Verhandlungen auf EU-Ebene gelungen sei, längere Übergangsfristen für Überweisungen und Lastschriften auszuhandeln. Dazu gehöre auch, dass die Kreditwirtschaft zunächst Verfahren mit automatischer Umwandlung von Kontonummer und Bankleitzahl in die SEPA-Nummer anbieten dürfe. Entgegen der ursprünglichen EU-Absicht würden erteilte Lastschriftermächtigungen weiter gelten.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP begrüßten die Verhandlungsergebnisse in Brüssel. Die Bundesregierung habe die Forderungen des Bundestages auf EU-Ebene durchgesetzt, erklärte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion. Jetzt müsse es darum gehen, die Bevölkerung über SEPA zu informieren. Die FDP-Fraktion sprach von einem "gelungenen Kompromiss" und forderte die Kreditwirtschaft auf, für das Verfahren zu werden. Die SPD-Fraktion begrüßte, dass mit SEPA grenzüberschreitende Überweisungen auf einfache Weise und zu akzeptablen Kosten möglich würden. Verwundert zeigte sich die SPD-Fraktion jedoch über frühere Reaktionen der CDU/CSU mit deutlicher Kritik an SEPA.

Die Linksfraktion sprach die Notwendigkeit an, die Einführung des neuen Verfahrens zu begleiten, und Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf Probleme bei Gebühren für geplatzte Lastschriften. Grundlage der Debatte war ein von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/8072) vorgelegter Bericht über die Maßnahmen der Kreditwirtschaft zur Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Lastschriftmandat. (Deutscher Bundestag: ra)


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