Kündigungsschutz bei unter 25-Jährigen
Diskriminierung wegen Alters? - Opposition scheitert mit Gesetzentwürfen zum erweiterten Kündigungsschutz
Als Grund für den Gesetzentwurf nennt die SPD eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
(03.11.11) - Mit den Stimmen der Koalition hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion (17/775) und einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/657) abgelehnt, mit denen die Fraktionen den Kündigungsschutz bei unter 25-Jährigen erweitern wollen. Über die Vorlagen wurden ohne Beratung abgestimmt, die Opposition stimmte in beiden Fällen geschlossen für die Entwürfe.
Die Sozialdemokraten fordern in ihrem Gesetzentwurf, Beschäftigungszeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers angefallen sind, bei der Berechnung der Kündigungsfrist zu berücksichtigen. Sie verlangen dazu die Streichung des entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), der die Anrechnung unmöglich macht.
Als Grund für den Gesetzentwurf nennt die SPD eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der am 19. Januar im Fall eines Essener Angestellten auf Vorlage des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf entschieden hatte, "dass die bisherige deutsche Regelung (…) nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist". Die Schlechterstellung sei nicht vereinbar mit dem allgemeinen unionsrechtlichen Verbot der Diskriminierung wegen Alters, schreibt die SPD über die Argumentation des Gerichts.
Auch die Grünen verlangen in ihrem Entwurf die Streichung der entsprechenden Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie beziehen sich ebenfalls auf das Urteil des EuGH vom 19. Januar. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.